Fußballregeln – Regeländerungen

Regeländerungen zur Saison 2026/2027

Am 28. Februar 2026 fand in Hensol (Wales) die 140. Jahresversammlung des IFAB (International Football Association Board) statt. Es wurden in diesem Rahmen die Regeländerungen bekanntgegeben, die ab der Saison 2026/27, d. h. ab dem 1. Juli 2026, zu berücksichtigen sind. Bei Wettbewerben, die vor dem 1. Juli beginnen, bleibt es den Organisatoren überlassen, ob sie die Änderungen vorzeitig übernehmen. Bei der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 beispielsweise sollen die Regeländerungen bereits umgesetzt werden.

Die wichtigsten Änderungen zielen auf eine Verbesserung des Spielflusses sowie damit verbunden eine Erhöhung der Nettospielzeit ab. Nachdem im Vorjahr die Regel 12 (Fouls und sonstiges Fehlverhalten) geändert wurde, um das Zeitschinden von Torhütern während des laufenden Spiels zu unterbinden, sollen ab der kommenden Saison auch die Abläufe bei Einwürfen (Regel 15), Abstößen (Regel 16) und beim Auswechseln (Regel 3) beschleunigt werden.

Für Spitzenschiedsrichter und die Zuschauer im Stadion oder vor dem Bildschirm dürften darüber hinaus die Änderungen, die den VAR betreffen, von besonderem Interesse sein. Die Liste der Vorgänge, bei denen der VAR eingreifen darf, wurde um drei Situationen erweitert.

Regel 3 – Spieler

→ Spieler, die ausgewechselt werden sollen, müssen in Zukunft das Spielfeld innerhalb von 10 Sekunden verlassen. Die Zeit läuft sobald der Schiedsrichter das Auswechselzeichen gegeben hat oder die Auswechslung mit Hilfe einer Auswechseltafel angezeigt wurde. Braucht der Spieler mehr als 10 Sekunden, darf der Einwechselspieler das Spielfeld nicht unmittelbar betreten, sondern muss, nachdem das Spiel fortgesetzt wurde, eine Minute lang warten. Anschließend darf er in der nächsten Spielunterbrechung das Spielfeld betreten.

→ A-Nationalmannschaften können in Zukunft bei Freundschaftspielen acht Auswechslungen vornehmen. Sollten sich beide Teams einigen, kann die Anzahl der Auswechslungen auf elf erhöht werden.


Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

→ Ungefährliche Gegenstände sind in Zukunft zulässig, sofern sie sicher abgedeckt werden, besagt eine Änderung zur Regel 4. Warum Gegenstände abgedeckt werden müssen, wenn sie ungefährlich sind, erschließt sich mir nicht auf Anhieb. Ich hoffe, hier gibt die IFAB in einer zukünftigen Mitteilung einige Beispiele.


Regel 5 – Schiedsrichter

→ Wenn ein Spieler aufgrund einer Verletzung auf dem Spielfeld untersucht wird oder eine Spielunterbrechung verursacht, muss er das Spielfeld verlassen und nach Wiederaufnahme des Spiels eine Minute lang (laufende Uhr) außerhalb des Spielfelds bleiben.

→ Organisatoren von Wettbewerben können in Zukunft ihren Schiedsrichtern das Tragen von Bodycams gestatten. Die Kameras müssen vom Wettbewerbsorganisator zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrolle über das Videomaterial hat der Organisator. Die Schiedsrichter dürfen die Kameras entweder an der Brust oder am Kopf befestigen.


Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten

→ Wenn der Schiedsrichter bei einem möglichen Vereiteln einer offensichtlichen Torchance auf Vorteil entscheidet, wird der fehlbare Spieler nicht verwarnt, wenn danach ein Tor fällt, da das Vergehen den Treffer nicht verhindert hat.


Regel 15 – Einwurf / Regel 16 – Abstoß

→ Wenn der Schiedsrichter den Eindruck hat, dass die Spielfortsetzung bei einem Einwurf oder Abstoß absichtlich verzögert wird, zeigt er einen 5-Sekunden-Countdown an. Wurde das Spiel bis zum Ablauf der 5 Sekunden nicht vorgesetzt, geht der Einwurf auf die gegnerische Mannschaft über, im Fall das Abstoßes bekommt das gegnerische Team einen Eckstoß.


VAR-Protokoll

→ Zusätzlich zu den Situationen, in denen sich der VAR bislang laut Regelwerk einschalten darf, darf der VAR den Schiedsrichtern in Zukunft auch in folgenden Situationen beistehen:

  • Wenn die zweite gelbe Karte, die ein Spieler erhält (und die zu einem Platzverweis führt), unberechtigt ist,
  • wenn der Schiedsrichter sich beim Zeigen einer gelben oder roten Karte nicht nur im Spieler, sondern darüber hinaus auch im Team geirrt hat,
  • sowie, optional für Wettbewerbe, wenn einer Mannschaft ein Eckstoß zu Unrecht zugesprochen wurde und die Überprüfung der Situation ohne Spielverzögerung abgeschlossen werden kann.

(Quelle: Mitteilung auf der Website der IFAB (1. März 2026)