Regel 5 – Schiedsrichter
1. Entscheidungsgewalt des Schiedsrichters
Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, der die uneingeschränkte Befugnis hat, die Spielregeln im Zusammenhang mit dem Spiel durchzusetzen.
2. Entscheidungen des Schiedsrichters
Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Spielregeln und des Fußballs. Er trifft die Entscheidungen basierend auf seiner Einschätzung und darf angemessene Maßnahmen im Rahmen der Spielregeln durchsetzen.
Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu Tatsachen im Zusammenhang mit dem Spiel sind endgültig. Dazu gehören auch die Entscheidungen auf »Tor« oder »Kein Tor« und das Ergebnis des Spiels. Die Entscheidungen des Schiedsrichters und aller anderen Spieloffiziellen sind stets zu respektieren.
Wenn das Spiel fortgesetzt wurde oder der Schiedsrichter die erste oder zweite Halbzeit (einschließlich der Verlängerung) beendet und das Spielfeld verlassen oder das Spiel abgebrochen hat, darf der Schiedsrichter eine Entscheidung zur Spielfortsetzung nicht ändern, wenn er feststellt oder von einem anderenSpieloffiziellen einen Hinweis erhält, dass diese Entscheidung nicht korrekt ist. Verlässt der Schiedsrichter das Spielfeld nach Ende einer Halbzeit jedoch, um sich in die Review Area zu begeben oder um die Spieler auf das Spielfeld zurückzubeordern, darf er eine Entscheidung zu einem Vorfall, der sich vor Ende der Halbzeit zugetragen hat, ändern.
Neben den in Regel 12.3 und im VAR-Protokoll beschriebenen Fällen darf eine Disziplinarmaßnahme nach Fortsetzung des Spiels nur ausgesprochen werden, wenn ein anderer Spieloffizieller das betreffende Vergehen erkannt und dem Schiedsrichter vor der Fortsetzung des Spiels zu melden versucht hat. In diesem Fall wird das Spiel nicht gemäß der für dieses Vergehen vorgesehenen Spielaufnahme fortgesetzt.
Bei Unpässlichkeit des Schiedsrichters darf das Spiel unter der Leitung der weiteren Spieloffiziellen weiterlaufen, bis der Ball das nächste Mal aus dem Spiel geht.
3. Rechte und Pflichten
Der Schiedsrichter
- setzt die Spielregeln durch,
- leitet das Spiel zusammen mit den weiteren Spieloffiziellen,
- fungiert als Zeitnehmer, macht Aufzeichnungen über das Spiel und lässt den zuständigen Instanzen einen Spielbericht zukommen, einschließlich Angaben zu Disziplinarmaßnahmen oder sonstigen Zwischenfällen vor, während oder nach dem Spiel, und
- überwacht die Fortsetzung des Spiels und/oder zeigt diese an,
Vorteil
- lässt das Spiel bei einem Verstoß oder Vergehen weiterlaufen, sofern das Team, das das Vergehen nicht begangen hat, dadurch einen Vorteil erhält, und das Vergehen zu ahnden, wenn der mutmaßliche Vorteil nicht sofort oder innerhalb weniger Sekunden eintritt,
Disziplinarmaßnahmen
- ahndet bei mehreren gleichzeitigen Vergehen das schwerste Vergehen hinsichtlich Sanktion, Spielfortsetzung, physischer Härte und taktischer Auswirkungen,
- ergreift Disziplinarmaßnahmen gegen Spieler, die ein verwarnungs- oder feldverweiswürdiges Vergehen begangen haben,
- hat die Befugnis, ab dem Betreten des Spielfelds zur Spielfeldkontrolle bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel (einschließlich des Elfmeterschießens) Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Wenn ein Spieler vor Betreten des Spielfelds zum Spielbeginn ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, hat der Schiedsrichter die Befugnis, die Spielteilnahme des Spielers zu verhindern (siehe Regel 3.6). Der Schiedsrichter meldet jegliches sonstige Fehlverhalten,
- hat die Befugnis, ab dem Betreten des Spielfelds vor Spielbeginn bis zum Verlassen des Spielfeldes nach dem Spiel, einschließlich während der Halbzeitpause, der Verlängerung und des Elfmeterschießens, gelbe oder rote Karten zu zeigen, wenn es die Wettbewerbsbestimmungen zulassen, einen Spieler mit einer Zeitstrafe vorübergehend vom Spiel ausschließen,
- ergreift Maßnahmen gegen Teamoffizielle, die sich nicht verantwortungsbewusst verhalten, wobei er sie ermahnen, verwarnen (gelbe Karte) oder des Spielfelds und von dessen unmittelbarer Umgebung, einschließlich der technischen Zone, verweisen darf (rote Karte). Kann der Täter nicht eruiert werden, wird die Disziplinarmaßnahme gegen den höchstrangigen Trainer in der technischen Zone ausgesprochen. Ein medizinischer Teamoffizieller, der ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, darf bleiben, wenn dem Team keine andere medizinische Person zur Verfügung steht, und handeln, wenn ein Spieler eine medizinische Behandlung benötigt,
- entscheidet auf Hinweis anderer Spieloffizieller über Ereignisse, die er selbst nicht wahrgenommen hat,
Verletzungen
- lässt das Spiel weiterlaufen, bis der Ball aus dem Spiel ist, wenn ein Spieler nur leicht verletzt ist,
- unterbricht das Spiel, wenn ein Spieler ernsthaft verletzt ist, und veranlasst, dass dieser vom Spielfeld gebracht wird. Ein verletzter Spieler darf nicht auf dem Spielfeld behandelt werden und darf dieses erst nach der Spielfortsetzung wieder betreten. Wenn der Ball im Spiel ist, muss der Spieler das Spielfeld von der Seitenlinie betreten. Wenn der Ball aus dem Spiel ist, darf der Spieler das Spielfeld von einer beliebigen Begrenzungslinie betreten. Ausnahmen von der Verpflichtung zum Verlassen des Spielfelds bestehen nur, wenn:
- sich ein Torhüter verletzt,
- ein Torhüter und ein Feldspieler nach einem Zusammenprall behandelt werden müssen,
- Spieler desselben Teams nach einem Zusammenprall behandelt werden müssen,
- sich ein Spieler schwer verletzt
- ein Spieler durch ein physisches Vergehen verletzt wurde, für das der Gegenspieler verwarnt oder des Feldes verwiesen wurde (z. B. rücksichtsloses oder grobes Foulspiel), sofern die Untersuchung/Behandlung schnell abgeschlossen wird,
- ein Strafstoß verhängt wurde und der verletzte Spieler der Schütze ist,
- sorgt dafür, dass ein blutender Spieler das Spielfeld verlässt. Der Spieler darf das Spielfeld erst auf ein Zeichen des Schiedsrichters wieder betreten, der sich davon überzeugt haben muss, dass die Blutung gestoppt wurde und dass sich kein Blut auf der Ausrüstung befindet,
- sorgt dafür, dass der Spieler das Spielfeld auf der Trage oder zu Fuß verlässt, wenn der Schiedsrichter den Ärzten und/oder Sanitätern erlaubt hat, das Spielfeld zu betreten. Ein Spieler, der diese Regel nicht befolgt, wird wegen unsportlichen Verhaltens verwarnt,
- zeigt einem Spieler, der das Spielfeld zur Behandlung einer Verletzung verlassen muss, die Karte vor Verlassen des Spielfelds, wenn er einen Spieler verwarnen oder des Feldes verweisen will,
- setzt das Spiel mit einem Schiedsrichterball fort, wenn das Spiel nicht aus einem anderen Grund unterbrochen wurde oder eine Verletzung eines Spielers nicht auf ein Vergehen zurückgeht,
Eingriffe von außen
- unterbricht das Spiel wegen eines Vergehens oder eines Eingriffs von außen, setzt es aus oder bricht es ab, wenn z. B.:
- das Flutlicht unzureichend ist,
- ein von einem Zuschauer geworfener Gegenstand einen Spieloffiziellen, einen Spieler oder einen Teamoffiziellen trifft, kann der Schiedsrichter das Spiel je nach Schwere des Zwischenfalls weiterlaufen lassen, unterbrechen, aussetzen oder abbrechen,
- ein Zuschauer mit einem Pfiff das Spiel beeinflusst, wird das Spiel unterbrochen und mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt,
- bei laufendem Spiel ein zweiter Ball, ein anderes Objekt oder ein Tier aufs Spielfeld gelangt. In diesem Fall muss der Schiedsrichter:
- das Spiel nur dann unterbrechen und mit einem Schiedsrichterball fortsetzen, wenn das Spielgeschehen gestört wurde. Wenn der Ball ins Tor geht und und kein Spieler des verteidigenden Teams aufgrund des Eingriffs am Spielen des Ball gehindert wurde, zählt der Treffer, selbst wenn es zu einem Kontakt mit dem Ball gekommen ist, es sei denn, der Eingriff erfolgte durch das angreifende Team,
- das Spiel weiterlaufen lassen, wenn das Spielgeschehen nicht gestört wurde, und das störende Element so schnell wie möglich entfernen lassen,
- verbietet unbefugten Personen das Betreten des Spielfelds.
4. Video-Schiedsrichterassistent (VAR)
Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Organisator eines Spiels/Wettbewerbs sämtliche An forderungen des Unterstützungs- und Bewilligungsprogramms zur VAR-Einführung (IAAP) (gemäß IAAP-Dokumenten der FIFA) erfüllt und die schriftliche Erlaubnis der FIFA erhalten hat.
Der Schiedsrichter darf ausschließlich bei klaren und offensichtlichen Fehlentscheidungen oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen im Zusammenhang mit folgenden Situationen von einem VAR unterstützt werden:
- Tor/kein Tor
- Strafstoß/kein Strafstoß
- direkte rote Karte (nicht bei zweiter Verwarnung)
- Spielerverwechslung (bei Verwarnung oder Feldverweis für den falschen Spieler)
Der VAR unterstützt den Schiedsrichter anhand von Wiederholungen des Vergehens oder Vorfalls. Der Schiedsrichter trifft die endgültige Entscheidung ausschließlich aufgrund von Informationen des VAR und/oder einer eigenen Videoüberprüfung am Spielfeldrand (Schiedsrichter-Videoüberprüfung).
Außer bei schwerwiegenden übersehenen Vorfällen muss der Schiedsrichter (oder gegebenenfalls ein anderer Spieloffizieller auf dem Spielfeld) immer eine Entscheidung treffen (einschließlich der Entscheidung, ein mögliches Vergehen nicht zu ahnden). Eine solche Entscheidung kann nicht geändert werden, es sei denn, es handelt sich um eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung.
Videoüberprüfung nach erfolgter Spielfortsetzung
Wurde das Spiel unterbrochen und bereits wieder fortgesetzt, darf der Schiedsrichter nur im Fall von Spielerverwechslungen oder möglichen feldverweiswürdigen Vergehen wegen einer Tätlichkeit, Anspuckens oder Beißens des Gegners oder einer äusserst anstössigen, beleidigenden und/oder schmähenden Handlung eine Videoüberprüfung vornehmen und entsprechende Disziplinarmaßnahmen ergreifen.
5. Schiedsrichterausrüstung
Der Schiedsrichter muss über folgende Ausrüstungsgegenstände verfügen:
- Pfeife(n)
- Uhr(en)
- gelbe und rote Karten
- Notizblock (oder ein sonstiges Mittel für Aufzeichnungen über das Spiel)
Weitere Ausrüstungsteile
Ebenfalls erlaubt sind:
- Ausrüstung zur Kommunikation mit anderen Spieloffiziellen (Fahne mit Vibrations-/Piepsignal, Headset etc.),
- elektronische Leistungs- und Aufzeichnungssysteme (EPTS) oder sonstige Geräte zur Kontrolle der Fitness.
der Schiedsrichter und die weiteren Spieloffiziellen auf dem Spielfeld dürfen weder sonstige elektronische Geräte, auch keine Kameras, noch Schmuck tragen.
6. Zeichen der Schiedsrichter
Die zulässigen Schiedsrichterzeichen sind den Grafiken zu entnehmen. (Anmerkung: siehe Regelheft des DFB)
7. Haftung von Spieloffiziellen
Weder der Schiedsrichter noch ein anderer Spieloffizieller haftet für:
- Verletzungen von Spielern, Offiziellen oder Zuschauern,
- Sachschäden jeglicher Art,
- sonstige Schäden von Personen, Klubs, Unternehmen, Verbänden oder sonstigen Stellen, die auf eine Entscheidung gemäß den Spielregeln oder im Rahmen des gewöhnlichen Verfahrens zur Austragung, Durchführung oder Leitung eines Spiels zurückzuführen sind oder sein könnten.
Dazu gehören unter anderem die Entscheidungen:
- ob der Zustand des Spielfelds oder von dessen Umgebung oder die Wetterbedingungen ein Spiel zulassen oder nicht,
- ein Spiel aus einem beliebigen Grund abzubrechen,
- ob die Spielfeldausstattung und der Ball spieltauglich sind,
- das Spiel wegen Störung durch Zuschauer oder irgendeines Problems auf den Zuschauerrängen zu unterbrechen oder nicht,
- das Spiel zu unterbrechen oder nicht, um einen verletzten Spieler zur Behandlung vom Platz bringen zu lassen,
- zu verlangen, dass ein verletzter Spieler zur Behandlung vom Platz gebracht wird,
- einem Spieler das Tragen bestimmter Kleidungs- und Ausrüstungsteile zu gestatten oder nicht,
- soweit es in der Zuständigkeit des Schiedsrichters liegt, Personen (einschließlich von Team- und Stadionverantwortlichen, Sicherheitsbeauftragten, Fotografen und anderen Medienvertretern) den Aufenthalt in der Nähe des Spielfelds zu gestatten oder nicht,
- die der Schiedsrichter in Übereinstimmung mit den Spielregeln oder seinen Pflichten trifft, die sich aus den Bestimmungen der FIFA, einer Konföderation, eines nationalen Fußballverbands oder den Wettbewerbsbestimmungen oder -reglementen ergeben, die für das jeweilige Spiel gelten.
Zusätzliche Erläuterungen des DFB
- Den Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten ist für ihre Kleidung die Farbe Schwarz vorbehalten. Andere Farben dürfen ebenfalls getragen werden.
- Ist der Schiedsrichter über eine Entscheidung im Zweifel, so kann er den Schiedsrichter-Assistenten befragen, ehe er die Entscheidung trifft!
- Der Schiedsrichter darf ein Spiel nicht anpfeifen bzw. muss es abbrechen, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicht von einem Tor zum anderen nicht mehr zulassen.
- Bei starker Kälte muss der Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der Beteiligten achten.
- Der Schiedsrichter kann ein Spiel wegen der Witterungsverhältnisse oder aus einem anderen Grund unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ist jedoch abzusehen, dass das Spiel wenige Minuten nach dieser Zeit fortgesetzt werden kann, soll der Schiedsrichter großzügig verfahren.
- Den Spielern ist es gestattet, während Spielunterbrechungen Erfrischungsgetränke zu sich zu nehmen. Sie müssen sich hierzu jedoch an die Seitenlinie begeben. Hingegen ist es untersagt, mit Wasser gefüllte Plastiksäcke oder andere Behälter auf das Spielfeld zu werfen.
- Der Platzverein ist für den Schutz des Schiedsrichters und der Schiedsrichter-Assistenten sowohl vor dem Spiel, während des Spieles und nach dem Spiel, als auch beim Verlassen des Platzes verantwortlich.
- Der Schiedsrichter kann Persönliche Strafen (Verwarnungen mit Gelber Karte, Feldverweise mit Gelb/Roter oder Roter Karte) gegen Spieler, Einwechselspieler und ausgewechselte Spieler aussprechen, nachdem er und die Spieler das Spielfeld zur Aufnahme des Spieles (Anstoß) betreten haben. Diese Strafbefugnis erstreckt sich auch auf die Halbzeitpause und endet mit dem Verlassen des Spielfeldes. Vor dem Spiel des Feldes verwiesene Spieler können ersetzt werden. Danach ist dies nicht mehr möglich.
- Erscheint eine Mannschaft nicht oder tritt sie nicht an, so haben der andere Verein und der Schiedsrichter die Pflicht zu warten, wobei sich der Anstoß höchstens um 45 Minuten verzögern darf.
- Ein Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen. Ein Spielabbruch sollte nur erfolgen, nachdem alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sind. Gründe für einen Spielabbruch können beispielsweise Witterungsverhältnisse, Flutlichtausfall, Einflüsse von außen wie Zuschauerausschreitungen, massive Bedrohungen oder ein tätlicher Angriff gegen den Schiedsrichter oder sein Team sein.
Anmerkung: Die Regeländerungen zur Saison 2024/25 sind unterstrichen.