Empöööörend !!!
Schiedsrichter schließt unschuldige Spieler vom »Elfmeterschießen« aus !
Beim Endspiel eines Pokalturniers benachbarter Dorfmannschaften ging es hoch her:
Der Gastgeber wollte den vom Vereinswirt gestifteten Pokal auf keinen Fall den überlegenen Nachbarn überlassen. Mit unfairen Mitteln hielten sie ein 0:0 bis zum Abpfiff der Verlängerung, was ihnen immerhin 3 gelb/rote Karten einbrachte. Jetzt hofften sie auf Glück beim »Elfmeterschießen«. Als der Schiedsrichter den Mannschaftsführer der Gastmannschaft vor Beginn der »Schüsse von der Strafstoßmarke« bat, der Chancengleichheit wegen drei Spieler seiner insgesamt so fairen Mannschaft vom entscheidenden Elfmeterschießen auszuschließen, fiel dieser aus allen Wolken. Aber es sollte noch ärger kommen: Weil der bereits verwarnte Torhüter des Heimvereins wiederholt vor der Ausführung der Schüsse die Torlinie verließ, schloss der Spielleiter ihn vom Spiel aus, und mit ihm sollte ein weiterer unschuldiger Gästespieler das Feld verlassen ...
- Der Schiedsrichter spinnt!
- Die erste Forderung des Schiedsrichters war berechtigt.
- Der Spielleiter handelte insgesamt regelgerecht.
Lösung
Lösung
Richtig ist die Lösung c)
Nach den neuen ab 1.7.2000 gültigen Fußballregeln ist die Zahl der Spieler der gegnerischen Mannschaft bei den »Schüssen von der Strafstoßmarke« zu reduzieren, wenn eine Mannschaft das Spiel mit mehr Spielern als der Gegner beendet. Der Mannschaftsführer muss dem Schiedsrichter die Namen und Nummern der ausgeschlossenen Spieler mitteilen.
Wird ein Spieler während des »Elfmeterschießens« von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen, muss seit dem 1. Juni 2016 die gegnerische Mannschaft ihre Schützen ebenfalls reduzieren. Bis zu diesem Zeitpunkt sahen die Regeln vor, dass die gegnerische Mannschaft unverändert bleibt. Mit dieser Regeländerung soll verhindert werden, dass am Ende des ersten Durchganges der beste Schütze der Mannschaft, die einen Spieler verloren hat, gegen den schlechtesten Schützen der anderen Mannschaft antreten darf.