Regeltest – Storys

Prüfungsfragen für den Leser

»Schietegal« meint der Schiedsrichter ...

Die Prüfungsfragen für die Verbands- und Spitzenschiedsrichter des Niedersächsischen Fußballverbandes werden höchsten Ansprüchen gerecht. Besonders zwei Fragen aus dem Regeltest der letzten Jahre brachten die Referees ins Schwitzen! Nur die Hälfte der Spielleiter beantwortete beide Testaufgaben richtig.

Die Leser des Journals, die es schaffen, beide Fragen richtig zu beantworten, können stolz auf ihre Regelkenntnisse sein. Sie hätten einen Orden verdient!

1. Der Schiedsrichter ist nicht ganz sicher, ob er den Einsatz eines Angreifers im Torraum als »gefährliches Spiel« werten soll. Da der Stürmer den Ball über das Tor köpft, entscheidet der »Mann in schwarz« auf Abstoß. »Is nämlich schietegal« sagt er sich, »denn beide Spielfortsetzungen (für den Abstoß und für den indirekten Freistoß wegen des gefährlichen Spiels) werden irgendwo aus dem Torraum heraus ausgeführt«.

Hat er Recht ?

  1. ja
  2. nein

2. Der Abstoß wird ausgeführt, obwohl sich noch ein Bummelant von Angreifer im Strafraum befindet. Außerhalb des Strafraums wird der Ball a) von einem verteidigenden Spieler b) von einem angreifenden Spieler absichtlich mit der Hand aufgehalten.

Sind die Spielfortsetzungen gleich ?

  1. ja
  2. nein

Lösung

Lösung

1b. Der Schiedsrichter irrte: Zwar wird das Spiel in beiden Fällen vom gleichen Ort aus fortgesetzt, aber aus dem Abstoß könnte im Gegensatz zum indirekten Freistoß ein Tor direkt erzielt werden (wichtig auf dem Kleinfeld !), andererseits ist die Abseitsregel beim indirekten Freistoß zu beachten, während es beim Abstoß keine strafbare Abseitsstellung gibt.

2b. Spielt der Abwehrspieler den Ball außerhalb des Strafraums absichtlich mit der Hand, so wird der Abstoß wiederholt, denn den ersten Regelverstoß beging der Stürmer, der den Strafraum nicht schnell genug verließ. Hält ein Angreifer den Ball außerhalb des Strafraums mit den Hand auf, so muss der Schiedsrichter einen direkten Freistoß gegen ihn verhängen. Die Begründung: Spieler einer Mannschaft begingen zwei Regelverstöße nacheinander; der schwerwiegendere Regelverstoß ist zu ahnden.