Spielabbruch !
3 + 2 + 4 + 3 = 11
Es geschah im Herzen Ostfrieslands:
In einem Punktspiel auf Kreisebene wunderten sich die Spieler der gastgebenden Mannschaft (die im oberen Tabellendrittel angesiedelt war), dass ihnen der Gast aus der unteren Tabellenhälfte hoch überlegen war und sogar mit 1:0 in Führung ging. Nach 20 Minuten war die Erklärung gefunden: Mehrfaches Nachzählen ergab, dass der Gegner ein Dutzend Akteure auf dem Feld hatte. Das war auch dem Schiedsrichter zu viel: Er stellte fest, »dass nicht sein kann, was nicht sein darf« und brach das Spiel kurzerhand ab.
Die Gäste entschuldigten sich: Man sei mit mehreren PKW's angereist und habe in der Eile das Zusammenzählen der Spieler vergessen ...
Die Ostfriesenpresse interessierte sich dafür, welche Folgen der Spielabbruch haben würde. Der Spielausschussobmann versicherte, er habe zu seiner Zeit als Schiedsrichter vor dem Anpfiff die Zahl der Spieler immer mehrere Male durchgezählt, so dass eine solche Panne unmöglich hätte geschehen können. Der Schiedsrichterobmann aber wusste genau Bescheid ...
Hat der Spielleiter die Partie zurecht abgebrochen?
Lösung
Lösung
Natürlich nicht!
- Wenn sich im Laufe des Spiels herausstellt, dass eine Mannschaft einen (Ostfriesland) oder mehrere (Bayern) überzählige Spieler auf dem Spielfeld hat, so muss der Schiedsrichter den Mannschaftsführer der schuldigen Mannschaft auffordern, seine Akteure auf 10 Feldspieler und einen Torwart zu reduzieren.
- Falls der zwölfte Spieler anhand des Spielberichts ermittelt werden kann, wird dieser verwarnt.
- Wurde das Spiel wegen der Überzahl der Spieler unterbrochen, wird es mit einem indirekten Freistoß, ansonsten aber entsprechend dem Grund der Spielunterbrechung mit einem Einwurf, Abstoß, Anstoß oder dergleichen fortgesetzt.
- Der Schiedsrichter ist verpflichtet, den Vorfall der spielleitenden Instanz zu melden.
- Über die Wertung des Spiels bzw. eine eventuelle Neuansetzung entscheidet das Sportgericht.