Regeltest – Storys

Glasige Augen

Alkohol am SteuerBall

Auch wenn diese Begebenheit weit zurückliegt, so ist sie doch kein Märchen. Bei einem Nachbarschaftsduell in der ostfriesischen Krummhörn machte der Spielführer der Heimmannschaft den Schiedsrichter darauf aufmerksam, dass ein Gästespieler offensichtlich alkoholisiert sei.

Mit glasigen Augen gab der Zechbruder auf Vorhaltungen des Spielleiters zu, vor dem Spiel einige Biere verkonsumiert zu haben. Der Schiedsrichter schloss den Freund des Gerstensaftes vom Spiel aus, und seine Kameraden mussten die Partie ohne einen Ersatzmann beenden, da es seinerzeit noch keine Auswechslungen gab.

Einige Wochen später hatte der Schiedsrichter wieder ein Spiel der betroffenen Mannschaft zu leiten. Der des Feldes verwiesene Spieler war diesmal stocknüchtern. Er begrüßte den Spielleiter ein wenig verhalten und sah ihn dabei mit glasigen Augen an ...

Die Frage: War der Ausschluss des Spielers berechtigt ?

Lösung

Lösung

Wenn ein alkoholisierter Spieler seine Bewegungen nicht mehr voll unter Kontrolle hat und dadurch sich und andere Spieler gefährdet, muss der Spielleiter ihn vom Spiel ausschließen. In dem geschilderten Fall wäre der Schiedsrichter »voll auf den Bauch gefallen«, wenn die benachteiligte Mannschaft das Sportgericht angerufen hätte !

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