Fußballregeln – 2023/2024
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Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten

Direkte und indirekte Freistöße sowie Strafstöße werden ausschließlich für Vergehen bei laufendem Spiel gegeben.

1. Direkter Freistoß

Ein direkter Freistoß wird gegeben, wenn der Spieler eines der folgenden Vergehen nach Einschätzung des Schiedsrichters gegenüber einem Gegner fahrlässig, rücksichtslos oder brutal begeht:

  • Rempeln
  • Anspringen
  • Treten oder versuchtes Treten
  • Stoßen
  • Schlagen oder versuchtes Schlagen (einschließlich Kopfstößen)
  • Tackling mit dem Fuß (Tackling) oder Angriff mit einem anderen Körperteil Beinstellen oder versuchtes Beinstellen

Ein Vergehen mit Körperkontakt wird mit einem direkten Freistoß oder Strafstoß geahndet.

  • »Fahrlässig« bedeutet, dass ein Spieler unachtsam, unbesonnen oder unvorsichtig in einen Zweikampf geht. Es ist keine Disziplinarmaßnahme erforderlich.
  • »Rücksichtslos« bedeutet, dass ein Spieler die Gefahr oder die Folgen für einen Gegner außer Acht lässt. Ein solches Vergehen ist mit einer Verwarnung zu ahnden.
  • »Übermäßig hart« bedeutet, dass ein Spieler mehr Kraft einsetzt als nötig und/oder die Gesundheit eines Gegners gefährdet. Ein solches Vergehen ist mit einem Feldverweis zu ahnden.

Ein direkter Freistoß wird auch gegeben, wenn ein Spieler eines der folgenden Vergehen begeht:

  • Handspielvergehen (gilt nicht für den Torhüter im eigenen Strafraum)
  • Halten des Gegners
  • Sperren des Gegners mit Körperkontakt
  • Beißen oder Anspucken einer Person auf der Teamliste oder eines Spieloffiziellen
  • Werfen eines Gegenstandes in Richtung des Balles, eines Gegners oder eines Spieloffiziellen oder Berühren des Balles mit einem in der Hand gehaltenem Gegenstand

Siehe auch Vergehen unter Regel 3

Handspiel

Für die Beurteilung von Handspielvergehen gilt, dass die Grenze zwischen Schulter und Arm (bei angelegtem Arm) unten an der Achselhöhle verläuft.

Nicht jede Ballberührung eines Spielers mit der Hand/dem Arm ist ein Vergehen.

Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler:

  • den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (einschließlich Bewegungen der Hand/des Arms zum Ball)
  • den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird,
  • ins gegnerische Tor trifft
    • direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für den Torhüter),
    • unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (ob absichtlich oder nicht).

Für den Torhüter gelten beim Handspiel außerhalb des eigenen Strafraums die gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler. Berührt der Torhüter den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm, wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt. Berührt der Torhüter den Ball nach einer Spielfortsetzung ein zweites Mal (mit oder ohne Hand/Arm), ehe ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist der Torhüter entsprechend zu sanktionieren, sofern er damit einen aussichtsreichen Angriff unterbindet, ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt.

2. Indirekter Freistoß

Ein indirekter Freistoß wird gegeben, wenn ein Spieler:

  • gefährlich spielt,
  • einen Gegner behindert, ohne dass es zu einem Kontakt kommt,
  • protestiert, anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen und/oder Handlungen vornimmt oder sonstige verbale Vergehen begeht,
  • den Torhüter daran hindert, den Ball aus den Händen freizugeben, oder gegen den Ball tritt oder zu treten versucht, während der Torhüter den Ball aus den Händen freigibt,
  • absichtlich einen Trick einleitet (auch bei einem Freistoß oder Abstoß), bei dem der Ball mit dem Kopf, der Brust, dem Knie etc. zum Torhüter gespielt wird, um so die Zuspielbestimmung zu umgehen, egal ob der Torhüter den Ball mit den Händen berührt oder nicht; leitet der Torhüter den Trick ein, wird er bestraft,
  • ein anderes Vergehen begeht, das nicht in den Spielregeln erwähnt wird und für das das Spiel unterbrochen wird, damit der fehlbare Spieler verwarnt oder des Feldes verwiesen werden kann.

Ein indirekter Freistoß wird gegeben, wenn ein Torhüter innerhalb des eigenen Strafraums den Ball:

  • mehr als sechs Sekunden lang mit mit der Hand/dem Arm kontrolliert, bevor er ihn freigibt.
  • mit der Hand/dem Arm berührt, nachdem er den Ball freigegeben hat und bevor dieser von einem anderen Spieler berührt wurde,
  • mit der Hand/dem Arm berührt, es sei denn, er hat den Ball bei einem Klärungsversuch eindeutig mit dem Fuß gespielt oder zu spielen versucht, nach:
    • einem absichtlichen Zuspiel eines Mitspielers mit dem Fuß zum Torhüter,
    • einem direkt zugespielten Einwurf eines Mitspielers.

Der Torhüter kontrolliert den Ball mit der Hand/den Händen, wenn er:

  • den Ball mit beiden Händen festhält oder ihn mit einer Hand gegen eine Oberfläche hält (z. B. am Boden, gegen den eigenen Körper) oder mit einem Teil der Hand oder des Arms berührt, es sei denn, der Ball springt vom Torhüter ab oder der Torhüter hat den Ball abgewehrt,
  • den Ball in der ausgestreckten, offenen Hand hält,
  • den Ball auf den Boden prellt oder diesen in die Luft wirft.

Ein Torhüter darf nicht von einem Gegner angegriffen werden, wenn er den Ball mit der Hand/den Händen kontrolliert.

Gefährliches Spiel

Als gefährliches Spiel gilt jede Aktion beim Versuch, den Ball zu spielen, durch die jemand verletzt werden könnte (einschließlich des Spielers, der die Aktion begeht), und schließt eine Aktion ein, durch die ein nahestehender Gegner aus Angst vor einer Verletzung am Spielen des Balls gehindert wird.

Ein Fallrückzieher oder Scherenschlag ist erlaubt, sofern dadurch kein Gegner gefährdet wird.

Behindern des Gegners ohne Kontakt

Behindern des Gegners liegt vor, wenn sich ein Spieler in den Weg eines Gegners stellt, ihn auflaufen lässt oder zum Abbremsen oder zu einer Richtungsänderung zwingt, wobei sich der Ball für beide Spieler nicht in spielbarer Distanz ist.

Jeder Spieler darf seine Position auf dem Feld selbst bestimmen. Er darf dem Gegner zwar im Weg stehen, sich ihm jedoch nicht in den Weg stellen.

Ein Spieler darf den Ball abschirmen, indem er sich zwischen Gegner und Ball stellt, wenn der Ball in spielbarer Distanz ist und der Gegner nicht mit den Armen oder dem Körper abgedrängt wird. Befindet sich der Ball in spielbarer Distanz, darf der Spieler vom Gegner regelkonform gerempelt werden.

3. Disziplinarmaßnahmen

Der Schiedsrichter hat die Befugnis, ab dem Betreten des Spielfelds für die Spielfeldkontrolle bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel (einschließlich des Elfmeterschießens) Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen.

Wenn ein Spieler oder Teamoffizieller vor Betreten des Spielfelds vor Spielbeginn ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, darf ihn der Schiedsrichter vom Spiel ausschließen (siehe Regel 3.6). Der Schiedsrichter meldet jegliches sonstige Fehlverhalten.

Ein Spieler oder Teamoffizieller, der auf oder außerhalb des Spielfelds gegenüber einem Gegner, Mitspieler, Spieloffiziellen oder einer sonstigen Person ein verwarnungs- oder feldverweiswürdiges Vergehen begeht oder gegen die Spielregeln verstößt, wird entsprechend dem Vergehen bestraft.

Die gelbe Karte zeigt eine Verwarnung, die rote Karte einen Feldverweis an.

Gelbe und rote Karten können nur Spielern, Auswechselspielern, ausgewechselten Spielern oder Teamoffiziellen gezeigt werden.

Spieler, Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler

Verzögerung der Spielfortsetzung wegen gelber oder roter Karte

Entscheidet sich der Schiedsrichter, einen Spieler zu verwarnen oder des Feldes zu verweisen, wird das Spiel erst nach Abschluss des Verfahrens für diese Disziplinarmaßnahme fortgesetzt, es sei denn, das Team, das das Vergehen nicht begangen hat, führt den fälligen Freistoß schnell aus und kommt so zu einer klaren Torchance, ehe der Schiedsrichter mit dem Verfahren für die Disziplinarmaßnahme begonnen hat. In diesem Fall wird die fällige Verwarnung/der fällige Feldverweis bei der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen. Handelte es sich beim Vergehen um das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance, wird der fehlbare Spieler verwarnt. Wurde mit dem Vergehen ein aussichtsreicher Angriff verhindert oder unterbunden, wird der fehlbare Spieler nicht verwarnt.

Vorteil

Wenn der Schiedsrichter bei einem verwarnungs-/feldverweiswürdigen Vergehen auf Vorteil entscheidet, muss die fällige Verwarnung/der fällige Feldverweis bei der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen werden. Handelte es sich beim Vergehen jedoch um das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance, so wird der Spieler wegen unsportlichen Betragens verwarnt. Verhinderte oder unterband er einen aussichtsreichen Angriff, wird er nicht verwarnt.

Bei grobem Foulspiel, einer Tätlichkeit oder einem zweiten verwarnungswürdigen Vergehen sollte nicht auf Vorteil entschieden werden, es sei denn, es ergibt sich eine klare Torchance. Der Schiedsrichter muss den Spieler bei der nächsten Spielunterbrechung des Feldes verweisen. Wenn der Spieler jedoch den Ball vor einer Spielunterbrechung spielt oder einen Gegner angreift/beeinflusst, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel, verweist den Spieler des Feldes und setzt das Spiel mit einem indirekten Freistoß fort, es sei denn, der Spieler hat ein schwerwiegenderes Vergehen begangen.

Wenn ein Verteidiger einen Angreifer außerhalb des Strafraums zu halten beginnt und ihn bis in den Strafraum weiter festhält, entscheidet der Schiedsrichter auf Strafstoß.

Verwarnungswürdige Vergehen

Ein Spieler wird bei folgenden Vergehen verwarnt:

  • Verzögerung der Spielfortsetzung
  • Protestieren durch Worte oder Handlungen
  • Betreten, Wiederbetreten oder absichtliches Verlassen des Spielfelds ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters
  • Missachten des vorgeschriebenen Abstands bei Schiedsrichterball, Eckstoß, Freistoß oder Einwurf
  • wiederholtem Verstoßen gegen die Spielregeln (»wiederholt« ist nicht durch eine bestimmte Zahl oder ein bestimmtes Muster von Verstößen definiert)
  • unsportlichem Betragen
  • Betreten des Schiedsrichter-Videobereichs (SVB)
  • übermäßiges Anzeigen des TV-Zeichens für eine Videoüberprüfung

Ein Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler wird bei folgenden Vergehen verwarnt:

  • Verzögerung der Spielfortsetzung
  • Protestieren durch Worte oder Handlungen,
  • Betreten oder Wiederbetreten des Spielfelds ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters
  • unsportlichem Betragen
  • Betreten des Schiedsrichter-Videobereichs (SVB)
  • übermäßigem Anzeigen des TV-Zeichens für eine Videoüberprüfung

Zwei separate verwarnungswürdige Vergehen (auch wenn unmittelbar aufeinanderfolgend) sind mit je einer Verwarnung zu ahnden, z. B., wenn ein Spieler das Spielfeld ohne Erlaubnis betritt und ein rücksichtsloses Tackling begeht oder einen aussichtsreichen Angriff mit einem Foul-/Handspiel unterbindet.

Verwarnung für unsportliches Betragen

Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er:

  • versucht, den Schiedsrichter z. B. durch das Vortäuschen einer Verletzung oder eines Fouls (Schwalbe) zu täuschen (Simulieren),
  • bei laufendem Spiel oder ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters seinen Platz mit dem Torhüter tauscht (siehe Regel 3),
  • ein rücksichtsloses Vergehen begeht, das mit einem direkten Freistoß geahndet wird,
  • ein Handspiel begeht, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder diesen zu unterbinden,
  • ein anderes Vergehen begeht, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet auf Strafstoß für ein Vergehen, das bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder bei einem Zweikampf um den Ball begangen wurde,
  • eine offensichtliche Torchance mit einem Vergehen vereitelt, das bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder bei einem Zweikampf um den Ball begangen wurde und der Schiedsrichter auf Strafstoß entscheidet,
  • ein Handspiel begeht, um ein Tor zu erzielen (egal ob erfolgreich oder nicht), oder erfolglos versucht, mit einem Handspiel ein Tor zu verhindern,
  • auf dem Spielfeld unerlaubte Markierungen anbringt,
  • beim Verlassen des Spielfelds den Ball spielt, nachdem er die Erlaubnis erhalten hat, das Spielfeld zu verlassen,
  • sich gegenüber dem Spiel respektlos verhält,
  • absichtlich einen Trick einleitet (auch bei einem Freistoß oder Abstoß), bei dem der Ball mit dem Kopf, der Brust, dem Knie etc. zum Torhüter gespielt wird, um so die Zuspielbestimmung zu umgehen, egal ob der Torhüter den Ball mit den Händen berührt oder nicht; leitet der Torhüter den Trick ein, wird er verwarnt,
  • einen Gegner bei laufendem Spiel oder einer Spielfortsetzung verbal ablenkt.

Hinweis auf die aktuelle Regelauslegung

Hinweis: In einer Bekanntmachung vom 28. Juli 2023 weist der DFB auf eine Änderung in der Regelauslegung beim Handspiel hin:

Wenn ein Schuss – oder auch ein Kopfball – auf das Tor des Gegners durch ein strafbares Handspiel abgewehrt oder abgelenkt wird, dann ist eine Verwarnung nun anders als bislang nicht mehr erforderlich, sofern das Vergehen lediglich in einer unnatürlichen Vergrößerung der Körperfläche besteht und nicht in einer klar erkennbaren absichtlichen und damit unsportlichen Handlung. Das betrifft Schüsse auf das Tor sowohl innerhalb als auch außerhalb des Strafraums.

Unverändert bleibt dagegen die Regelauslegung, dass eine Verwarnung erforderlich ist, wenn mit einem strafbaren Handspiel eindeutig ein Zuspiel eines Spielers zu einem Mitspieler verhindert und dadurch ein aussichtsreicher Angriff unterbunden wird.

»Die angepasste Regelauslegung resultiert aus der Erkenntnis, dass bei strafbaren Handspielen in Zusammenhang mit Torschüssen ganz überwiegend keine Absicht im Sinne eines unsportlichen Verhaltens vorliegt, sondern vielmehr zumeist eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche das Vergehen darstellt«

Diese Anpassung ist nicht explizit im Regeltext geändert, sondern kürzlich von der UEFA initiiert worden. Sie wird von allen großen Nationalverbänden innerhalb des europäischen Fußballverbands übernommen.

(Quelle: Die Website des DFB - News)

Torjubel

Spieler dürfen nach einem Tor jubeln, solange sie es nicht übertreiben. «Choreografierte» Jubelszenen werden aber nicht gefördert und dürfen zu keiner übermäßigen Zeitverzögerung führen.

Das Verlassen des Spielfelds beim Torjubel ist an sich noch kein verwarnungswürdiges Vergehen. Die Spieler sind aber gehalten, so rasch wie möglich zurückzukehren.

Ein Spieler wird verwarnt, selbst wenn das Tor aberkannt wird, wenn er:

  • an einem Zaun hochklettert und/oder sich den Zuschauern auf eine Weise nähert, die zu einem Sicherheitsproblem führt,
  • mit provozierenden, höhnischen oder aufhetzenden Handlungen jubelt,
  • den Kopf oder das Gesicht mit einer Maske oder Ähnlichem bedeckt,
  • das Trikot auszieht oder über den Kopf zieht.

Verzögerung der Spielfortsetzung

Der Schiedsrichter verwarnt jeden Spieler, der die Spielfortsetzung verzögert, indem er

  • sich anschickt, einen Einwurf auszuführen, diesen dann aber plötzlich einem Mitspieler überlässt,
  • bei seiner Auswechslung das Spielfeld absichtlich langsam verlässt,
  • eine Spielfortsetzung übermäßig verzögert,
  • den Ball wegschießt oder wegträgt oder eine Auseinandersetzung provoziert, indem er den Ball absichtlich berührt, nachdem der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen hat,
  • einen Freistoß von der falschen Position ausführt, um eine Wiederholung zu erzwingen.

Feldverweiswürdige Vergehen

Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselte Spieler, die eines der folgenden Vergehen begehen, werden des Feldes verwiesen:

  • Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des Gegners durch ein Handspielvergehen (mit Ausnahme des Torhüters im eigenen Strafraum)
  • Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance für einen Gegner, dessen Gesamtbewegung auf das Tor des Täters ausgerichtet ist, durch ein Vergehen, das mit einem Freistoß zu ahnden ist (ausgenommen sind die Regelungen im dazugehörigen nächsten Abschnitt)
  • grobes Foulspiel
  • Beißen oder Anspucken einer anderen Person
  • Tätlichkeit
  • anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen und/oder Handlungen
  • zweite Verwarnung im selben Spiel
  • Betreten des Video-Überprüfungsraums (VÜR)

Ein Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler, der des Feldes verwiesen wird, muss die Umgebung des Spielfelds und die technische Zone verlassen.

Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance

Wenn ein Spieler mit einem Vergehen gegen einen Gegner im eigenen Strafraum eine offensichtliche Torchance vereitelt und der Schiedsrichter auf Strafstoß entscheidet, wird der Spieler verwarnt, wenn das Vergehen bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder bei einem Zweikampf um den Ball begangen wurde. In allen anderen Situationen (z. B. Halten, Ziehen, Stoßen oder keine Möglichkeit, den Ball zu spielen) ist der Spieler, der das Vergehen begeht, des Feldes zu verweisen.

Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners durch ein Handspielvergehen vereitelt, wird er unabhängig vom Ort des Vergehens des Feldes verwiesen (mit Ausnahme des Torhüters im eigenen Strafraum).

Ein Spieler, des Feldes verwiesener Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler, der in das Spiel eingreift oder ohne die benötigte Erlaubnis des Schiedsrichters das Spielfeld betritt und das Spiel oder einen Gegner beeinflusst und ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt, begeht ein feldverweiswürdiges Vergehen.

Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:

  • Distanz zwischen Ort des Vergehens und Tor
  • allgemeine Richtung des Spiels
  • Wahrscheinlichkeit, in Ballbesitz zu bleiben oder zu kommen
  • Position und Anzahl Verteidiger

Grobes Foulspiel

Tacklings oder Angriffe/Zweikämpfe, die die Gesundheit des Gegners gefährden oder übermäßig hart oder brutal ausgeführt werden, sind als grobes Foul zu ahnden.

Ein Spieler, der im Kampf um den Ball übermäßig hart von vorne, von der Seite oder von hinten mit einem oder beiden Beinen in einen Gegner übermäßig hart hineinspringt oder die Gesundheit des Gegners gefährdet, begeht ein grobes Foul.

Tätlichkeit

Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler ohne Kampf um den Ball übermäßig hart oder brutal gegen einen Gegner, Mitspieler, Teamoffiziellen, Spieloffiziellen, Zuschauer oder eine sonstige Person vorgeht oder vorzugehen versucht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Kontakt erfolgt ist.

Ein Spieler, der ohne Kampf um den Ball einem Gegner oder einer anderen Person absichtlich mit der Hand oder dem Arm an den Kopf oder ins Gesicht schlägt, begeht eine Tätlichkeit, es sei denn, die eingesetzte Kraft war vernachlässigbar.

Teamoffizielle

Bei einem Vergehen einer Person in der technischen Zone (Auswechselspieler, ausgewechselter Spieler, des Feldes verwiesener Spieler oder Teamoffizieller), bei dem der Täter nicht eruiert werden kann, wird die Disziplinarmaßnahme gegen den höchstrangigen Trainer in der technischen Zone ausgesprochen.

Ermahnung

Ermahnt wird ein Teamoffizieller in der Regel bei folgenden Vergehen (wiederholte oder offensichtliche Vergehen sind mit einer Verwarnung oder einem Feldverweis zu ahnden):

  • Betreten des Spielfelds in respektvoller/nicht konfrontativer Art und Weise
  • unterlassene Kooperation mit einem Spieloffiziellen (z. B. Missachtung einer Anweisung/Aufforderung eines Schiedsrichterassistenten oder des vierten Offiziellen)
  • kleinere Auseinandersetzung (mit Worten oder Handlungen) bezüglich einer Entscheidung
  • gelegentliches Verlassen der eigenen technischen Zone ohne weiteres Vergehen

Verwarnung

Verwarnt wird ein Teamoffizieller u. a. bei folgenden Vergehen:

  • eindeutiges/wiederholtes Verlassen der eigenen technischen Zone
  • Verzögerung der Spielfortsetzung durch sein Team
  • absichtliches, aber nicht konfrontatives Betreten der technischen Zone des gegnerischen Teams
  • Protestieren durch Worte oder Handlungen, einschließlich:
    • Werfen/Treten von Trinkflaschen oder anderen Gegenständen
    • eindeutig respektlose Handlungen gegenüber einem oder mehreren Spieloffiziellen (z. B. sarkastisches Klatschen)
  • Betreten des Schiedsrichter-Videobereichs (SVB)
  • übermäßiges/wiederholtes Fordern einer gelben oder roten Karte
  • übermäßiges Anzeigen des TV-Zeichens für eine Videoüberprüfung
  • provozierende oder aufhetzende Gesten oder Handlungen
  • wiederholtes ungebührliches Verhalten (einschließlich wiederholter ermahnungswürdiger Vergehen)
  • respektloses Verhalten gegenüber dem Spiel

Feldverweis

Des Feldes verwiesen wird ein Teamoffizieller u. a. bei folgenden Vergehen:

  • Verzögerung der Spielfortsetzung durch das gegnerische Team (z. B. durch Nichtfreigabe des Balls, Wegspielen des Balls, Behinderung der Bewegung eines Spielers)
  • absichtliches Verlassen der eigenen technischen Zone, um:
    • gegenüber einem Spieloffiziellen zu protestieren oder sich bei diesem zu beschweren,
    • zu provozieren oder aufzuhetzen
  • Betreten der technischen Zone des gegnerischen Teams in aggressiver oder konfrontativer Art und Weise
  • absichtliches Werfen/Treten von Gegenständen auf das Spielfeld
  • Betreten des Spielfelds, um:
    • einen Spieloffiziellen zur Rede zu stellen (einschließlich während der Halbzeitpause und nach Spielende)
    • das Spiel, einen Gegner oder einen Spieloffiziellen zu beeinflussen
  • Betreten des Video-Überprüfungsraums (VÜR)
  • physisches oder aggressives Verhalten (einschließlich Spucken oder Beißen) gegenüber gegnerischen Spielern, Auswechselspielern oder Teamoffiziellen, Spieloffiziellen, Zuschauern oder anderen Personen (z. B. Ballkinder, Sicherheits- oder Wettbewerbspersonal)
  • zweite Verwarnung im selben Spiel
  • anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen und/oder Handlungen
  • Einsatz unzulässiger Elektro- oder Kommunikationsgeräte und/oder ungebührliches Verhalten aufgrund des Einsatzes solcher Geräte
  • Tätlichkeit

Vergehen durch Werfen von Gegenständen (einschließlich Ball)

In allen Fällen trifft der Schiedsrichter die angemessene Disziplinarmaßnahme:

  • rücksichtsloses Vergehen: Verwarnung für den Täter wegen unsportlichen Betragens
  • übermäßig hartes Vergehen: Feldverweis für den Täter wegen einer Tätlichkeit

4. Spielfortsetzung nach Fouls und unsportlichem Betragen

Wenn der Ball aus dem Spiel ist, wird das Spiel gemäß der vorangegangenen Entscheidung fortgesetzt.

Bei laufendem Spiel und einem physischen Vergehen eines Spielers innerhalb des Spielfelds gegen:

  • einen Gegner: indirekter oder direkter Freistoß oder Strafstoß
  • einen Mitspieler, Auswechselspieler, ausgewechselten oder des Feldes verwiesenen Spieler, Teamoffiziellen oder Spieloffiziellen: direkter Freistoß oder Strafstoß
  • eine sonstige Person: Schiedsrichterball

Alle verbalen Vergehen werden mit einem indirekten Freistoß geahndet.

Wenn der Schiedsrichter das Spiel aufgrund eines Vergehens eines Spielers inner- oder außerhalb des Spielfelds gegen eine Drittperson unterbricht, wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt, es sei denn, das Vergehen wird mit einem indirekten Freistoß geahndet, weil der Spieler das Spielfeld ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters verlassen hat. Der indirekte Freistoß wird an der Stelle auf der Begrenzungslinie ausgeführt, an der der Spieler das Spielfeld verlassen hat.

Wenn bei laufendem Spiel:

  • ein Spieler ein Vergehen gegen einen Spieloffiziellen oder einen gegnerischen Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselten oder des Feldes verwiesenen Spieler oder einen Teamoffiziellen außerhalb des Spielfelds begeht, oder
  • ein Auswechselspieler, ein ausgewechselter oder ein des Feldes verwiesener Spieler oder ein Teamoffizieller ein Vergehen gegen einen gegnerischen Spieler oder Spieloffiziellen außerhalb des Spielfelds begeht oder diesen beeinträchtigt,

wird das Spiel mit einem Freistoß an der Stelle auf der Begrenzungslinie fortgesetzt, der dem Ort des Vergehens/der Beeinträchtigung am nächsten liegt. Bei einem mit einem direkten Freistoß zu ahndenden Vergehen innerhalb des Strafraums des Täters, wird das Spiel mit einem Strafstoß fortgesetzt.

Wenn ein Spieler außerhalb des Spielfelds ein Vergehen gegen einen Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselten Spieler oder Teamoffiziellen des eigenen Teams begeht, wird das Spiel mit einem indirekten Freistoß an der Stelle auf der Begrenzungslinie fortgesetzt, die dem Ort des Vergehens am nächsten liegt.

Wenn ein Spieler den Ball mit einem in der Hand gehaltenen Gegenstand berührt (Schuh, Schienbeinschoner etc.), wird das Spiel mit einem direkten Freistoß (oder Strafstoß) fortgesetzt.

Wirft oder tritt ein Spieler auf dem Spielfeld oder außerhalb des Spielfelds einen Gegenstand (außer dem Spielball) auf bzw. gegen einen gegnerischen Spieler oder wirft oder tritt er einen Gegenstand (einschließlich eines Balls) auf bzw. gegen einen gegnerischen Auswechselspieler, ausgewechselten oder des Feldes verwiesenen Spieler oder Teamoffiziellen, einen Spieloffiziellen oder den Spielball, wird das Spiel mit einem direkten Freistoß an der Stelle fortgesetzt, an der der Gegenstand die Person oder den Spielball getroffen hat oder hätte.

Zusätzliche Erläuterungen des DFB

  1. Jeder Spieler, der den Schiedsrichter angreift oder beleidigt, wird des Feldes verwiesen.
  2. Jeder Spieler, der gegen eine Schiedsrichter-Entscheidung protestiert, wird verwarnt.
  3. Das Anspucken eines Spielers und der Versuch sind gleich (direkter Freistoß, Feldverweis) zu bestrafen.
  4. Wird ein bereits verwarnter Spieler während eines Spieles in Folge einer zweiten Verwarnung des Feldes verwiesen, muss der Schiedsrichter ihm zuerst die Gelbe Karte und unmittelbar danach die Rote Karte zeigen. (Damit soll deutlich signalisiert werden, dass der Feldverweis aufgrund des zweiten verwarnungswürdigen Verstoßes und nicht etwa aufgrund eines Verstoßes, der einen sofortigen Ausschluss zur Folge gehabt hätte, ausgesprochen wurde.)
  5. Wenn ein Schiedsrichter im Begriff ist, einen Spieler zu verwarnen, und dieser Spieler, ehe die Verwarnung ausgesprochen ist, einen weiteren Verstoß begeht, der eine Verwarnung nach sich zieht, so muss der Spieler mit »Gelb/ Rot« des Feldes verwiesen werden (zunächst »Gelb«, dann »Gelb/Rot«).
  6. Situationen, in welchen der Ball von einem Mannschaftskollegen mit dem Fuß zwar nicht direkt in Richtung des Torhüters, jedoch absichtlich so gespielt wird (beispielsweise neben das Tor), dass der Torhüter den Ball annehmen kann, sind im Sinne dieser Regel als absichtliche Rückpässe an den Torhüter zu werten. Berührt der Torwart in solchen Fällen den Ball mit den Händen, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen. Ein indirekter Freistoß ist auch dann zu verhängen, wenn ein Mitspieler des Torhüters den Ball mit dem Fuß absichtlich stoppt und der Torhüter diesen Ball mit der Hand berührt.

Anmerkung: Die Regeländerungen zur Saison 2023/24 sind unterstrichen.


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