Regeländerungen zur Saison 2025/2026
Am 1. März 2025 fand in Belfast (Nordirland) die 139. Jahresversammlung des IFAB (International Football Association Board) statt. Es wurden in diesem Rahmen einige Regeländerungen bekanntgegeben, die ab der Saison 2025/26 zu berücksichtigen sind. Die Änderungen treten ab dem 1. Juli 2025 in Kraft. Bei Wettbewerben, die vor diesem Datum beginnen, bleibt es den Organisatoren überlassen, ob sie die Änderungen vorzeitig übernehmen. Bei der FIFA Klub-Weltmeisterschaft 2025 beispielsweise sollen die Regeländerungen bereits umgesetzt werden.
Die wichtigste Änderung betrifft die Regel 12 (Fouls und sonstiges Fehlverhalten). Sie beabsichtigt, dem zumeist ungeahndeten Zeitschinden von Torhütern einen Riegel vorzuschieben.
Regel 8 – Beginn und Fortsetzung des Spiels
In die Regel 8.2 (Schiedsrichterball ) soll folgende Passage aufgenommen werden:
Wenn der Ball zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung außerhalb des Strafraums ist, erfolgt der Schiedsrichterball mit dem Team, das in Ballbesitz war oder gekommen wäre, sofern der Schiedsrichter dies abschätzen kann; andernfalls erfolgt der Schiedsrichterball mit dem Team, das den Ball zuletzt berührt hat. Der Schiedsrichterball erfolgt an der Stelle, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Spieunterbrechung befand.
→ Ab der kommenden Saison kann der Schiedsrichter den Schiedsrichterball bei Spielunterbrechungen außerhalb des Strafraums also auch dem Team zusprechen, das seiner Meinung nach unmittelbar nach der Spielunterbrechung in Ballbesitz gekommen wäre. Dem aktuellen Regelwerk zufolge wird der Schiedsrichterball generell der Mannschaft zugesprochen, die den Ball zuletzt berührt hat.
Regel 9 – Ball im und aus dem Spiel
In die Regel 9.2 (Ball im Spiel) soll folgende Passage aufgenommen werden:
Wenn ein Teamoffizieller, ein Einwechselspieler, ein ausgewechselter Spieler oder ein Spieler, der das Spielfeld kurzzeitig verlassen hat, den Ball berührt, bevor dieser aus dem Spiel ist, jedoch ohne Absicht, das Spiel unfair zu beeinflussen, wird auf einen indirekten Freistoß entschieden, aber auf eine Disziplinarmassnahme verzichtet.
Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten
In die Regel 12 soll folgende Passage aufgenommen werden:
Wenn der Torhüter den Ball länger als acht Sekunden hält (wobei der Schiedsrichter mit der Hand einen Coundown von fünf Sekunden anzeigt), erhält das gegnerische Team einen Eckstoß zugesprochen.
→ Bislang sah die Regel 12.2 (Indirekter Freistoß) vor, dass es einen indirekten Freistoß gibt, wenn der Torhüter innerhalb des eigenen Strafraums den Ball mehr als sechs Sekunden mit der Hand/dem Arm kontrolliert, bevor er ihn freigibt.
Mit der Regeländerung soll das Zeitschinden der Torhüter in Zukunft unterbunden werden. Tests, die in verschiedenen Ligen in England, Italien und auf Malta durchgeführt wurden, verliefen erfolgreich. In über 400 Spielen, musste nur vier Mal eine Sanktion gegen den Torhüter ausgesprochen werden.
VAR-Protokoll
→ Eine Ergänzung im VAR-Protokoll soll es den Wettbewerbsorganisatoren in Zukunft erlauben, die Schiedsrichter anzuweisen, nach einer Videoüberprüfung oder einem längerem Check (Videosichtung) eine Stadiondurchsage zu machen.
Praktischer Leitfaden für Spieloffizielle
→ Bei der Ausführung von Strafstößen (bei Spielen, in denen ein VAR eingesetzt wird) sollte sich der Schiedsrichterassistent ab der kommenden Saison auf die Seitenlinie und zwar auf die Höhe des Elfmeterpunktes (gleichbedeutend mit der Abseitslinie) begeben. Im aktuellen Regelwerk wird der Assistent angewiesen, am Schnittpunkt von Tor- und Strafraumlinie Stellung zu beziehen, um beurteilen zu können, ob der Ball beim Strafstoß im Tor war oder nicht, oder ob der Torhüter ein Vergehen begangen hat. Diese Aufgaben werden mittlerweile vom VAR übernommen.
Tests der FIFA
Neben diesen Änderungen im Regelwerk führt, die FIFA zur Zeit einige Tests in Hinblick auf weitere Modifikationen der Regeln durch. Von diesen sind die beiden folgenden die Interessantesten:
1. Der Einsatz von Bodycams wurde bereits in einigen Spitzenspielen überwiegend zu Trainings- und Ausbildungszwecken getestet. Diese Tests sollen in Zukunft ausgeweitet werden, um weitere Einsatzmöglichkeiten zu ermitteln und gleichzeitig die technische Entwicklung der Geräte voranzutreiben. Beispielsweise sollen die Schiedsrichter bei der FIFA Klubmeisterschaft im Sommer mit Bodycams ausgestattet werden. Ein Einsatz im Rahmen von Live-Übertragungen schließt die FIFA nicht aus. Kommerzielle Interessen stehen hier wohl im Vordergrund. Des weiteren wird in der FIFA auch der breite Einsatz der Bodycams im Amateurfußball diskutiert. In diesem Fall mit der Absicht, die Sicherheit der Schiedsrichter zu erhöhen.
2. Es werden Tests mit Videosystemen durchgeführt, bei denen die Spiele von ein bis drei Kameras aufgenommen werden. Die Trainer beider Mannschaften sollen bei diesen Spielen zweimal die Gelegenheit bekommen, Entscheidungen des Schiedsrichters anhand der Videoaufnahmen überprüfen zu lassen. Die FIFA stellt ausdrücklich klar, dass es sich bei diesem Verfahren um keinen VAR handelt.
(Quelle: IFAB - Beschlüsse vom 1. März 2025)