Regel 1 – Spielfeld
Im Abschnitt »Entscheidungen des International Football Association Board« wurde folgende Entscheidung eingefügt:
Entscheidung 2 – Beim Einsatz von Torlinientechnologie (GLT) dürfen Anpassungen am Torrahmen vorgenommen werden. Sie müssen den Anforderungen des FIFA-Qualitätsprogramms für GLT und den Bestimmungen im Abschnitt »Tore« entsprechen.
Regel 2 – Der Ball
Im Abschnitt »Entscheidungen des International Football Association Board« wurde folgende Entscheidung eingefügt:
3. Beim Einsatz von Torlinientechnologie (GLT) sind Bälle mit integrierter Technologie zugelassen. Die Bälle müssen eines der folgenden Gütesiegel tragen: »FIFA APPROVED«, »FIFA INSPECTED« oder »INTERNATIONAL MATCHBALL STANDARD« (vgl. Entscheidung 1).
Regel 4 – Ausrüstung der Spieler
Im Abschnitt »Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter« wurde folgende Anweisung eingefügt:
Die Mitglieder des International Football Association Board haben einstimmig beschlossen, Kopftücher für eine Versuchsphase zuzulassen.
Das Kopftuch:
- muss die gleich Farbe haben wie das Hemd,
- muss der professionellen Erscheinung der Spielerausrüstung entsprechen,
- darf nicht an das Hemd angemacht sein,
- darf weder für den Träger noch für einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen (z. B. Öffnungs-/Verschlussmechanismus um den Nacken),
- darf nur von Frauen getragen werden.
Regel 5 – Schiedsrichter
Im Abschnitt »Entscheidungen des International Football Association Board« wurde folgende Entscheidung eingefügt:
3. Beim Einsatz von Torlinientechnologie (GLT) (gemäß massgebenden Wettbewerbsbestimmungen) muss der Schiedsrichter vor dem Spiel prüfen, ob die Technologie funktioniert. Die Prüfung erfolgt gemäß Testhandbuch des FIFA-Qualitätsprogramms für GLT. Wenn das System nicht gemäß Testhandbuch funktioniert, darf der Schiedsrichter das GLT-System nicht einsetzen und muss den Vorfall der zuständigen Stelle melden.
Im Abschnitt »Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter« wurde das Wort »Freistoß« eingefügt.
Der Schiedsrichter-Pfiff ist nicht notwendig
- für eine Spielunterbrechung
- bei Abstoß, Eckstoß oder Einwurf
- bei einem Tor
- zur Wiederaufnahme des Spiels
- nach Freistoß, Abstoß, Eckstoß oder Einwurf
Regel 10 – Wie ein Tor erzielt wird
Die Regel 10 wird um folgenden Abschnitt ergänzt:
Torlinientechnologie (GLT)
GLT-Systeme können eingesetzt werden, um den Schiedsrichter bei seiner Entscheidung, ob ein Tor erzielt wurde, zu unterstützen. Der Einsatz von GLT muss in den massgebenden Wettbewerbsbestimmungen festgelegt werden.
Die »Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter« der Regel 10 wird folgendermaßen ergänzt:
Torlinientechnologie (GLT)
GLT-Prinzipien
- Die GLT gilt ausschliesslich für die Torlinie und allein, um zu bestimmen, ob ein Tor erzielt wurde.
- Die GLT muss dem FIFA-Qualitätsprogramm für GLT entsprechen.
- Ob ein Tor erzielt wurde, muss sofort angezeigt und binnen einer Sekunde automatisch bestätigt werden.
- Das Signal, ob ein Tor erzielt wurde, wird vom GLT-System allein den Spieloffiziellen übermittelt (auf die Uhr des Schiedsrichters, durch Vibration und optisches Signal).
Anforderungen und Merkmale der GLT
Bei Wettbewerbsspielen müssen die Wettbewerbsorganisatoren dafür sorgen, dass das System die Anforderungen im Testhandbuch des FIFA-Qualitätsprogramms für GLT erfüllt. Das Handbuch muss vom International Football Association Board genehmigt werden. Ein unabhängiges Testinstitut muss die Genauigkeit und Funktionalität der einzelnen Systeme der Technologieanbieter gemäß Testhandbuch überprüfen.
Regel 11 – Abseits
In »Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter« wird der Text unter der Überschrift »Definitionen« (Regelheft Seite 10) zum Teil geändert:
Der folgende Abschnitt bleibt unverändert:
»Ins Spiel eingreifen« heisst, dass der Spieler den Ball berührt oder spielt, der zuletzt von einem Mitspieler berührt oder gespielt wurde.
Aus dem folgenden Absatz
»Einen Gegner beeinflussen« heisst, dass der Spieler einen Gegenspieler daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er eindeutig die Sicht des Gegners versperrt oder seine Bewegungen behindert oder Gesten oder Bewegungen macht, die den Gegner nach Ansicht des Schiedsrichters behindern, täuschen oder ablenken.
wird:
»Einen Gegner beeinflussen« heisst, dass der Spieler einen Gegenspieler daran hindert, den Ball zu spielen oder spielen zu können, indem er eindeutig die Sicht des Gegners versperrt, oder den Gegner angreift, um den Ball spielen zu können.
Aus dem Absatz
»Aus seiner Position einen Vorteil ziehen« heisst, dass der Spieler aus einer Abseitsstellung einen Vorteil erlangt, indem er den Ball spielt, der vom Pfosten oder der Querlatte oder von einem gegnerischen Spieler zu ihm springt.
wird:
»Aus seiner Position einen Vorteil ziehen« heisst, dass der Spieler aus einer Abseitsstellung einen Ball spielt,
- der vom Pfosten, der Querlatte oder von einem gegnerischen Spieler zurückprallt oder zu ihm abgelenkt wird.
- der aus einer absichtlichen Abwehraktion von einem gegnerischen Spieler zurückprallt, abgelenkt oder zu ihm gespielt wird.
Ein Spieler zieht keinen unzulässigen Vorteil aus seiner Abseitsstellung, wenn er den Ball von einem gegnerischen Spieler erhält, der den Ball absichtlich spielt, sofern keine absichtliche Abwehraktion vorliegt.
Begründung: Der bestehende Wortlaut führt zu vielen Diskussionen, weil er interpretationsbedürftig und nicht präzise genug ist. Der neue Text entspricht eher dem tatsächlichen Spiel und hält klar fest, was es bedeutet, wenn der Ball abspringt, abgelenkt und absichtlich gespielt wird.
In den »Zusätzlichen Erläuterungen des DFB« wird folgender Absatz eingefügt:
Die Berührung des Balles durch einen Spieler der verteidigenden Mannschaft hebt eine Abseitsstellung nur dann auf, wenn es sich dabei um ein absichtliches Spielen des Balles handelt, das nicht einer Abwehraktion entspringt. Näherer Erläuterung bedarf der Begriff einer »absichtlichen Abwehraktion«. Die Abseitsstellung ist dann strafbar, wenn ein Spieler den Ball aus einer Torabwehraktion eines Abwehrspielers erhält. Die Aktion des Abwehrspielers ist in diesem Fall vergleichbar mit der Abwehr eines Torwartes.
Zusätzliche Schiedsrichterassistenten
Das Regelheft wird um das Kapitel »Zusätzliche Schiedsrichterassistenten« erweitert:
Die Wettbewerbsbestimmungen können die Ernennung zusätzlicher Schiedsrichterassistenten vorsehen. Sie müssen aktive Schiedsrichter der höchsten Kategorie sein.
Die Wettbewerbsbestimmungen müssen festlegen, wie zu verfahren ist, wenn ein Schiedsrichter seine Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann und ob:
- der vierte Offizielle den Schiedsrichter ersetzt oder
- der erste zusätzliche Schiedsrichterassistent den Schiedsrichter ersetzt und der vierte Offizielle die Aufgabe des zusätzlichen Schiedsrichterassistenten übernimmt.
Pflichten
Wurden zusätzliche Schiedsrichterassistenten ernannt, zeigen diese vorbehaltlich der Entscheidung des Schiedsrichters an:
- wenn der Ball über die Torlinie das Spielfeld vollständig verlässt,
- welchem Team ein Eckstoss oder Abstoss zugesprochen wird,
- wenn es außerhalb des Blickfelds des Schiedsrichters zu einem Vergehen oder einem anderen Vorfall kommt,
- wenn bei einem Vergehen der zusätzliche Schiedsrichterassistent die Situation besser einsehen kann als der Schiedsrichter (insbesondere im Strafraum),
- ob sich der Torwart bei einem Strafstoss von der Torlinie wegbewegt, bevor der Ball getreten wird, und ob der Ball die Linie überquert.
Unterstützung
Die zusätzlichen Schiedsrichterassistenten können dem Schiedsrichter auch dabei helfen, die Partie in Übereinstimmung mit den Spielregeln zu leiten. Die endgültige Entscheidung trifft aber stets der Schiedsrichter.
Bei ungehöriger Einmischung oder nicht einwandfreiem Betragen eines zusätzlichen Schiedsrichterassistenten enthebt ihn der Schiedsrichter seines Amtes und erstattet den zuständigen Instanzen Bericht.