Fußballregeln – Regeländerungen

Regeländerungen zur Saison 2009/2010

Regel 11 – Abseits

In den Auslegungen der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für die Schiedsrichter wird der zweite Absatz unter Vergehen neu formuliert (Regelheft Seite 72):

• Jeder verteidigende Spieler, der aus irgendeinem Grund ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters das Spielfeld verlässt, befindet sich bis zur nächsten Spielunterbrechung mit Blick auf ein Abseits auf der eigenen Tor- oder der Seitenlinie. Verlässt er absichtlich das Spielfeld, wird er bei der nächsten Spielunterbrechung verwarnt.

Vorgehensweisen zur Ermittlung eines Siegers

Unter »Elfmeterschießen« wurde der vorletzte Punkt der Ausführung (Regelheft Seite 113) um den Satz erweitert:

• Ein so ausgemusterter Spieler darf nicht am Elfmeterschießen teilnehmen.

Die Technische Zone

Die fünfte »allgemeine Leitlinie« wurde neu formuliert:

• Jeweils nur eine Person darf von der Technischen Zone taktische Anweisungen erteilen.

Spiele mit ausländischen Mannschaften

Der DFB-Spielausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2009 in Berlin gemäß § 32 Nr. 1., Absatz 3 des Allgemeinverbindlichen Teils der DFB-Spielordnung die folgenden Ausführungsbestimmungen für den internationalen Spielverkehr erlassen:

1. Spiele mit Mannschaften anderer Nationalverbände, die der FIFA angeschlossen sein müssen, sind genehmigungspflichtig. Dies gilt jedoch nicht für offizielle Wettbewerbe der FIFA und UEFA. § 3 Nr. 1., Absatz 2 der DFB-Satzung in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen zu den FIFA-Statuten bleibt unberührt.
2. Die Anträge sind unter der Verwendung der bekannten Vordrucke für Spiele
a) von Lizenzspieler-Mannschaften bei der DFL
b) von allen übrigen Mannschaften über den jeweils zuständigen Landes- oder Regionalverband beim DFB zur Genehmigung vorzulegen.
3. Die Genehmigung ist rechtzeitig zu beantragen, möglichst aber 14 Tage vor dem ersten Spiel bzw. vor Reisebeginn. Bei Spielen in Nicht-EULändern müssen die Anträge auf Spielgenehmigung spätestens vier Wochen vor der Abreise beim DFB eingehen.
4. Bei Inanspruchnahme von Spielvermittlern können Anträge nur dann genehmigt werden, wenn die vermittelten Spiele durch einen von der FIFA bzw. UEFA lizenzierten Spielvermittler abgeschlossen wurden. Der Vermittler ist unter Vorlage einer Vertragsausfertigung bekannt zu machen.
5. Spiele von kombinierten Vereinsmannschaften sind möglich, wenn die Spieler aus nicht mehr als zwei Vereinen kommen.
6. An einem Spieltag darf die Gesamtspielzeit nicht mehr als das Doppelte der normalen Spielzeit (Herren: 90 Minuten, Jugendliche je nach Altersklasse) betragen. Für Freundschaftsspiele der Jugend ist zudem § 9 Nr. 3. der DFB-Jugendordnung zu beachten.
7. Werden Spiele ohne Genehmigung durchgeführt, kann dies durch den zuständigen Landesverband nach dessen geltenden Bestimmungen geahndet werden. Für Vereine, die der Sportgerichtsbarkeit des DFB unterliegen, richtet sich eine eventuelle Bestrafung nach § 7 Nr. 1. a) der Rechts-und Verfahrensordnung des DFB.
8. Durch die Genehmigung des Antrags sind die Vereine von der Pflicht zur Abstellung ihrer Spieler nicht entbunden, wenn zur gleichen Zeit Auswahl-Spiele anstehen.

Änderungen in den Anweisungen des DFB zur Saison 2009/2010

zur Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

Die Stutzen einer Mannschaft müssen zur klaren Unterscheidung von der anderen Mannschaft in der Farbe einheitlich sein. Wollen die Spieler Tapebänder anbringen, so müssen diese in der gleichen Farbe wie die Stutzen sein, lediglich ein höchstens zwei cm breiter Tapestreifen darf auch eine andere Farbe haben.

zur Regel 5: Schiedsrichter

Der Schiedsrichter darf ein Spiel nicht anpfeifen bzw. muss es abbrechen, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicht von einem Tor zum anderen nicht mehr zulassen.


Anfang Oktober 2009 erschienen:

Neue Anweisungen der FIFA zur Saison 2009/2010

Einwurf: Beim Einwurf gibt es keine vorgeschriebene Höchstentfernung mehr zur Seitenlinie. Die Grenze bildet die Umzäunung.

Einwurf: Macht ein Spieler vor einem Einwurf einen Salto und wirft den Ball dann korrekt ein, so liegt keine Unsportlichkeit vor (weiterspielen).

Auswechselung: Wenn die Auswechslung von Spielern während der Halbzeitpause ohne Information des Schiedsrichters geschieht und der eingewechselte Spieler ein Tor erzielt, so wird der Treffer nicht anerkannt. Der Torschütze wird verwarnt und es gibt einen indirekten Freistoß aus dem Torraum heraus.

Zahl der Spieler: Bemerkt der Schiedsrichter, dass eine Mannschaft mit 12 Spielern spielt, so muss er das Spiel unterbrechen, den 12. Spieler (sofern dieser bekannt ist) verwarnen und vom Platz schicken. Das Spiel wird mit einem indirekten Freistoß an der Stelle, an der sich der Ball beim Abpfiff befand, fortgesetzt.

Torerzielung: Erzielt eine Mannschaft mit 12 Akteuren ein Tor und der Schiedsrichter bemerkt dies noch bevor der Anstoß erfolgt, so wird der Treffer nicht anerkannt. Statt dessen gibt es Gelb für den 12. Spieler (sofern dieser bekannt ist) und einen indirekten Freistoß aus dem Torraum.

Elfmeterschießen: Der Spielführer, der die Wahl vor dem Elfmeterschießen gewinnt, entscheidet, welche Mannschaft mit dem Elfmeterschießen beginnt.

Auswechselspieler: Wenn ein Auswechselspieler auf das Spielfeld rennt, um ein Tor zu verhindern, er das Leder aber nur ins eigene Tor lenken kann, wird das Spiel mit einem indirekten Freistoß fortgesetzt. Die Vorteilsbestimmung darf nicht angewandt werden. Der Spieler ist (nur) zu verwarnen !

Strafstoß: Wenn ein anderer Spieler als der benannte Akteur den Strafstoß ausführt, so soll die Ausführung nicht mehr sofort unterbunden werden, sondern neuerdings soll die Vorteilsbestimmung angewandt werden.

Strafstoß: Platzt der Ball bei der Ausführung eines Strafstoßes nach wenigen Metern, so wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt.

Strafstoß: Das Zurückspielen des Balles beim Strafstoß ist generell und nicht nur mit dem Absatz verboten. Das Spiel wird mit einem indirekten Freistoß am Elfmeterpunkt fortgesetzt.

Torraub: Wenn ein Abwehrspieler erkennt, dass der Ball ins Tor zu rollen scheint, und er sich deshalb einen Schuh auszieht, dieses Wurfgeschoss nach dem Ball wirft und so das immer noch rollende Leder trifft und neben das Tor lenkt, so wird er nicht etwa an einen Zirkus weitervermittelt sondern mit ROT wegen Torraubs bestraft. Zudem muss der Schiedsrichter – man höre und staune – einen Strafstoß wegen Handspiels verhängen, denn »der Gegenstand gilt als Verlängerung der Hand«!