Regeländerungen zur Saison 2024/2025
Am 21. März hat die für die Fußballregeln zuständige Kommission der FIFA, die IFAB (International Football Association Board), die Regeländerungen bekanntgegeben, die ab der Saison 2024/25 zu berücksichtigen sind. Die Änderungen treten ab dem 1. Juli 2024 in Kraft. Bei Wettbewerben, die vor diesem Datum beginnen, wie beispielsweise die EM 2024 in Deutschland, bleibt es den Organisatoren überlassen, ob sie die Änderungen vorzeitig übernehmen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Regeln 12 (Fouls und sonstiges Fehlverhalten) und 14 (Strafstoß).
Im Übrigen werden »Auswechselspieler« zukünftig als »Einwechselspieler« bezeichnet.
Zusätzlich zu den Regeländerungen wurde zur Saison 2024/25 der sogenannte »Kapitäns-Dialog« eingeführt (siehe auch: Der Kapitäns-Dialog). Dieser wurde bereits bei der Europameisterschaft 2024 erfolgreich eingesetzt.
Einen Test zu den Regeländerungen finden Sie unter: Fit für die Saison 2024/25 ?
Regel 1 – Spielfeld
→ Eine Ergänzung der Regel 1 stellt klar, dass das Signal, das vom GLT-System nach Überschreiten des Balles über die Torlinie an die Spieloffiziellen übermittelt wird, dem Schiedsrichter auch über dessen Ohrhöhrer/Headset übermittelt werden darf.
Die Textergänzung im Wortlaut:
11. Torlinientechnologie (GLT)
GLT-Prinzipien
(...)
Das Signal, dass ein Tor erzielt wurde, wird vom GLT-System unmittelbar und ausschließlich den Spieloffiziellen übermittelt (auf die Uhr des Schiedsrichters, durch Vibration und ein optisches Signal, und/oder auf den Ohrhörer/das Headset des Schiedsrichters) und binnen einer Sekunde bestätigt. Das Signal darf auch in den Video Operation Room (VOR) Video-Uberprüfungsraum (VÜR) übermittelt werden.
Regel 3 – Spieler
→ Wettbewerbsorganisatoren erhalten die Möglichkeit, zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung zu erlauben. Das Protokoll, das die Ausführung regelt, wird im neuen Regelwerk in einem Abschnitt mit dem Titel »Anmerkungen und Regelvarianten« zu finden sein.
Der ergänzte Abschnitt im Wortlaut:
2. Anzahl Auswechslungen
Zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung
Wettbewerbsorganisatoren dürfen unter Einhaltung des Protokolls in »Anmerkungen und Regelvarianten« zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung zulassen.
Protokoll für zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung
Anmerkung: Einer Entscheidung des DFB-Spielausschusses vom 24. Mai 2024 zufolge, macht der DFB von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch (Quelle: Offizielle Mitteilungen des DFB - Ausgabe 6 (2024)).
Regel 3 – Spieler
→ Ein Bestimmung, die bislang in den zusätzlichen Erläuterungen des DFB zu finden war und im FIFA-Regelwerk stillschweigend vorausgesetzt wurde, betrifft den Kapitän/Spielführer einer Mannschaft. Jede Mannschaft benötig einen und er muss zudem durch eine Armbinde deutlich erkennbar sein.
Der ergänzte Text im Wortlaut:
10. Teamkapitän
Jedes Team muss einen Kapitän auf dem Spielfeld haben, der eine identifizierende Armbinde trägt. Der Teamkapitän genießt weder einen Sonderstatus noch Privilegien, (...)
Regel 4 – Ausrüstung der Spieler
→ Eine Ergänzung im Text der Regel 4 macht deutlich, dass die Spieler für die Größe und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner selbst verantwortlich sind und sich der möglichen Risiken von zu kleinen/dünnen Schienbeinschoner bewusst sein sollten.
Der geänderte Text im Wortlaut:
2. Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung
Die zwingend vorgeschriebene Ausrüstung eines Spielers besteht aus den folgenden einzelnen Gegenständen:
- (...)
- Schienbeinschoner – Diese müssen aus einem geeigneten Material bestehen und genügend groß sein, um angemessenen Schutz zu bieten, und von den Stutzen abgedeckt werden. Die Spieler sind für die Größe und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner selbst verantwortlich.
- (...)
Regel 4 – Ausrüstung der Spieler
→ Der Streit um die »One Love«-Kapitänsbinde, die Manuel Neuer sowie einige weitere Kapitäne europäischer Nationalmannschaften während der WM-Spiele 2022 in Katar tragen wollten, hat offenbar zu Konsequenzen geführt: Die Regeln schreiben jetzt vor, dass der Kapitän eine schlichte, einfarbige Armbinde tragen muss. Wettbewerbsorganisatoren wird allerdings das Recht zugestanden, eigene Armbinden ausgegeben oder zu anders gestaltete zu genehmigen.
Der ergänzte Text im Wortlaut:
2. Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung
Der Teamkapitän muss die vom zuständigen Wettbewerbsorganisator ausgegebene oder genehmigte Armbinde oder eine einfarbige Armbinde tragen, auf der das Wort »Captain« oder der Buchstabe »C« oder eine entsprechende Übersetzung steht, wobei die Schrift ebenfalls einfarbig sein muss (siehe auch »Allgemeine Regelvarianten«).
Anmerkung: Einer Entscheidung des DFB-Spielausschusses vom 24. Mai 2024 zufolge, darf die Kapitänsbinde auch mehrfarbig sein. (Quelle: Offizielle Mitteilungen des DFB - Ausgabe 6 (2024)).
Regel 4 – Ausrüstung der Spieler
→ Der Verweis auf Trainingshosen für Torhüter wurde lediglich von »Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung« in »Weitere Ausrüstungsteile« verschoben, um zu präzisieren, dass Trainingshosen nicht zwingend sind. Unter »Weitere Ausrüstungsteile« wurden »Handschuhe« ergänzt, da diese insbesondere von Torhütern häufig getragen werden.
Der ergänzte Text im Wortlaut:
4. Weitere Ausrüstungsteile
Ungefährliche Schutzausrüstung, z. B. Handschuhe, Kopfschutz, Gesichtsmasken oder Knie- und Armschoner aus weichen, leichten, gepolsterten Materialien, sowie Torhütermützen und Sportbrillen sind erlaubt. Torhüter dürfen Trainingshosen tragen.
Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten
→ Der FIFA zufolge sollen Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels, die mit einem Strafstoß geahndet werden, gleich sanktioniert werden wie Fouls bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder Fouls bei einem Zweikampf um den Ball. Die Argumentation: Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels sind in der Regel auf den Versuch eines Spielers, den Ball regelkonform zu spielen, zurückzuführen. Das heißt, es gibt eine Verwarnung für das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance und keine Sanktion für das Verhindern oder Unterbinden eines aussichtsreichen Angriffs.
Die Argumentation erscheint schlüssig und dennoch birgt der Ausdruck »Strafstoß für ein Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels« ein hohes Potential für Fehlinterpretationen. Schiedsrichter werden wissen, was mit diesem Ausdruck gemeint ist. Er bezieht sich auf Handspiele, die auf eine Vergrößerung der Körperoberfläche mittels einer unnatürlichen Hand-/Armhaltung eines Spielers zurückzuführen sind. Spieler oder Zuschauer werden dieses häufig nicht wissen und könnten zu der Annahme gelangen, dass unabsichtliche Handspiele im Strafraum im Regelfall zu einem Strafstoß führen.
Der Ausdruck »unnatürliche Hand-/Armhaltung« verbunden mit der Sanktionierung derartiger Handspiele zeigt, dass die für das Regelwerk Verantwortlichen davon ausgehen, dass diese Handspiele letztendlich eben doch nicht ganz so unabsichtlich sind. Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, sollte man sie daher auch nicht so nennen, sondern stattdessen für eine klare sprachliche Unterscheidung der drei Arten von Handspielen (absichtliches Handspiel, unabsichtliches Handspiel und Handspiel bei unnatürlicher Hand-/Armhaltung) sorgen.
Der geänderte Text im Wortlaut:
3. Disziplinarmaßnahmen
Verwarnung für unsportliches Verhalten
Ein Spieler ist wegen unsportlichen Verhaltens zu verwarnen, wenn er:
- (...)
- ein Handspiel begeht, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet auf Strafstoß für ein Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels,
- ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners vereitelt und der Schiedsrichter auf Strafstoß für ein Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels entscheidet,
- (...)
Feldverweiswürdige Vergehen
Spieler, Einwechselspieler oder ausgewechselte Spieler, die eines der folgenden Vergehen begehen, werden des Feldes verwiesen:
- Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des Gegners durch ein Vergehen wegen absichtlichen Handspiels (mit Ausnahme des Torhüters im eigenen Strafraum)
- (...)
Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance
(...)
Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners durch ein Vergehen wegen absichtlichen Handspiels vereitelt, wird er unabhängig vom Ort des Vergehens des Feldes verwiesen (mit Ausnahme des Torhüters im eigenen Strafraum).
Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners durch ein Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels vereitelt und der Schiedsrichter auf Strafstoß entscheidet, wird der fehlbare Spieler verwarnt.
Regel 14 – Strafstoß
→ Um Streitigkeiten und/oder Verzögerungen wegen der Position des Balles bei der Ausführung von Strafstößen entgegenzuwirken, muss der Ball in Zukunft die Mitte des Elfmeterpunkts berühren oder überragen. Eine gute Gelegenheit für den Torhüter zu Beginn der zweiten Hälfte eine kleine, unscheinbare Kuhle in den Elfmeterpunkt zu treten? Nein - Ergänzend zu dieser Bestimmung macht die FIFA klar, dass der Schiedsrichter, wenn es der Zustand des Spielfeldes verlangt, eine geringfügige Änderung der Position des Balles vornehmen darf.
Die Textergänzung im Wortlaut:
1. Ausführung
Der Ball muss ruhig am Boden liegen, wobei ein Teil des Balls die Mitte des Elfmeterpunkts berühren oder überragen muss, und die Torpfosten, die Querlatte und das Tornetz dürfen sich nicht bewegen.
Regel 14 – Strafstoß
→ Da Vergehen von Mitspielern sowohl des Schützen als auch des Torhüters den Ausgang von Strafstößen nur selten beeinflussen, und zwar nur wenn der Ball ins Spiel zurückspringt, soll für sie der gleiche Grundsatz gelten wie für Vergehen des Torhüters, d. h. die Vergehen werden nur geahndet, wenn sie den Ausgang des Strafstoßes beeinflussen. Würde Regel 14 strikt angewandt, müssten die meisten Strafstöße wiederholt werden, so die Argumentation der FIFA.
Darüber hinaus möchte die FIFA mit dieser Regeländerung vor allem denjenigen Schiedsrichtern das Leben erleichtern, die ohne Assistenten und VAR auskommen müssen. Diese müssen den Schützen und Torhüter bei der Ausführung des Strafstoßes im Auge behalten und gleichzeitig feststellen, ob ein oder mehrere Spieler den Strafraum verfrüht betreten. Keine leichte Aufgabe.
Eine Anmerkung: Der Ausdruck »der fehlbare Spieler« erscheint etwas merkwürdig. In Deutschland verwendet man das Wort »fehlbar« nur im Sinne von »nicht perfekt«, »Fehlern/Irrtümern unterworfen«. Als Gegenteil von »unfehlbar«. Eine kurze Recherche im Internet ergab, dass die Schweizer den Ausdruck »fehlbar« im Sinne von »einer Verfehlung/Übertretung schuldig« verwenden. Im englischen Original wird von »encroachment« (= Eindringen [in den Strafraum]) und »encroaching player« (= der [in den Strafraum]) eindringende Spieler) gesprochen. Der allgemein gehaltene Ausdruck »Das Vergehen eines Mitspielers des Schützen« bezieht sich also lediglich auf Fälle, in denen ein Spieler zu früh in den Strafraum eindringt.
Die Textergänzung im Wortlaut:
2. Vergehen/Sanktionen
(...)
Wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt, bevor der Ball im Spiel ist, gelten folgende Bestimmungen:
- Das Vergehen eines Mitspielers des Schützen wird nur geahndet, wenn:
- es den Torhüter eindeutig beeinträchtigt oder
- der fehlbare Spieler den Ball spielt oder einen Zweikampf um den Ball führt und dann ein Tor erzielt oder zu erzielen versucht oder eine Torchance kreiert.
- Das Vergehen eines Mitspielers des Torhüters wird nur geahndet, wenn:
- es den Schützen eindeutig beeinträchtigt oder
- der fehlbare Spieler den Ball spielt oder einen Zweikampf um den Ball führt und dies den Gegner daran hindert, ein Tor zu erzielen oder zu erzielen zu versuchen oder eine Torchance zu kreieren.
- (...)
Vergehen | Ausgang des Strafstoßes | |
---|---|---|
Ball im Tor | Ball nicht im Tor | |
Vergehen eines Mitspielers des Schützen | Beeinträchtigung: Wiederholung des Strafstoßes Keine Beeinträchtigung: Tor |
Beeinträchtigung: indirekter Freistoß Keine Beeinträchtigung: keine Wiederholung |
Vergehen eines Mitspielers des Torhüters | Beeinträchtigung: Tor Keine Beeinträchtigung: Tor |
Beeinträchtigung: Wiederholung des Strafstoßes Keine Beeinträchtigung: keine Wiederholung |
Vergehen je eines Mitspielers des Torhüters und des Schützen | Beeinträchtigung: Wiederholung des Strafstoßes Keine Beeinträchtigung: Tor |
Beeinträchtigung: Wiederholung des Strafstoßes Keine Beeinträchtigung: keine Wiederholung |
Vergehen des Torhüters | Tor | Nicht abgewehrt: keine Wiederholung des Strafstoßes (außer der Schütze wurde eindeutig beeinträchtigt) Abgewehrt: Wiederholung des Strafstoßes und Ermahnung des Torhüters (Verwarnung bei jedem weiteren Vergehen) |
(Quelle: IFAB - Zirkular 28 »138. Jahresversammlung des International Football Association Board - Beschlüsse « vom 21. März 2024)
Anmerkung: Die Regeländerungen zur Saison 2024/25 sind unterstrichen.