Fußballregeln – Regeländerungen

Regeländerungen zur Saison 2023/2024

Ende März hat die für die Fußballregeln zuständige Kommission der FIFA, die IFAB (International Football Association Board), die Regeländerungen bekanntgegeben, die ab der Saison 2023/24 zu berücksichtigen sind. Die Änderungen treten ab dem 1. Juli 2023 in Kraft.

Darüber hinaus weist der DFB in einer Bekanntmachung vom 28. Juli 2023 auf eine Änderung in der Regelauslegung beim Handspiel hin.

Einen Test zu den Regeländerungen finden Sie unter: Fit für die Saison 2023/24 ?

Regel 3 – Spieler

→ Die Regel 3 wurde insofern geändert, dass der Schiedsrichter beim Erzielen eines Tores mit einer zusätzlichen Person auf dem Spielfeld nur dann nachträglich eingreifen soll, wenn diese das Spiel beeinflusst hat. Er hat dabei nach wie vor die Herkunft des »Störenfriedes« zu berücksichtigen.

Die Textergänzung im Wortlaut:

9. Erzielen eines Tors mit einer zusätzlichen Person auf dem Spielfeld

Wenn der Schiedsrichter nach einem Tor, aber vor der Spielfortsetzung feststellt, dass sich zum Zeitpunkt des Tors eine zusätzliche Person auf dem Spielfeld befand und diese Person ins Spiel eingegriffen hat:

  • gibt der Schiedsrichter den Treffer nicht, wenn die zusätzliche Person:  
    • ein Spieler, ein Auswechselspieler, ein ausgewechselter oder des Feldes verwiesener Spieler oder ein Teamoffizieller des Teams ist, das das Tor erzielt hat. Das Spiel wird mit einem direkten Freistoß an der Stelle fortgesetzt, an der sich die zusätzliche Person befand,
    • eine Drittperson ist, die ins Spiel eingegriffen hat, es sei denn, der Ball ist unabhängig vom Eingriff ins Tor gegangen (vgl. Beschreibung unter »Zusätzliche Personen auf dem Spielfeld«). Das Spiel wird mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt,
  • gibt der Schiedsrichter den Treffer, wenn die zusätzliche Person:  
    • ein Spieler, ein Auswechselspieler, ein ausgewechselter oder des Feldes verwiesener Spieler oder ein Teamoffizieller des Teams ist, das das Tor kassiert hat,
    • eine Drittperson ist, die nicht ins Spiel eingegriffen hat.

Regel 6 – Weitere Spieloffizielle

→ Da Ersatz-Schiedsrichterassistenten immer häufiger eingesetzt werden, sollten sie den Schiedsrichter genauso unterstützen können wie die übrigen Spieloffiziellen auf dem Spielfeld.

Der geänderte Text im Wortlaut:

Für Spiele können weitere Spieloffizielle (zwei Schiedsrichterassistenten, ein vierter Offizieller, zwei zusätzliche Schiedsrichterassistenten, ein Ersatz-Schiedsrichterassistent, ein Video-Schiedsrichterassistent (VAR) und mindestens ein Assistent des VAR (AVAR)) aufgeboten werden. (…)

Der Schiedsrichter, die Schiedsrichterassistenten, der vierte Offizielle, die zusätzlichen Schiedsrichterassistenten und der Ersatz-Schiedsrichterassistent sind die Spieloffiziellen auf dem Spielfeld. (…)

Mit Ausnahme des Ersatz-Schiedsrichterassistenten unterstützen die Die weiteren Spieloffiziellen auf dem Spielfeld unterstützen den Schiedsrichter bei Vergehen, wenn sie eine bessere Sicht haben als der Schiedsrichter, (…)


Regel 7 – Dauer des Spiels

→ »Torjubel« wird in der Liste mit den Ereignissen, für die der Schiedsrichter die Nachspielzeit bestimmt, als separater Punkt aufgeführt. Mit der separaten Nennung wird betont, dass durch Torjubel oft viel Zeit verstreicht, die der Schiedsrichter nachspielen lassen muss. Diese Klarstellung liegt auf einer Linie mit dem Anliegen der FIFA die Nettospielzeit zu erhöhen und zu vereinheitlichen. In den langen Nachspielzeiten der WM in Quatar kam dieses Ansinnen deutlich zum Ausdruck.

Der geänderte Text im Wortlaut:

3. Nachspielzeit

Der Schiedsrichter bestimmt in jeder Halbzeit (einschließlich der Verlängerung) die Nachspielzeit, um die Spielzeit zu kompensieren, die durch folgende Ereignisse verloren ging:

  • Auswechslungen
  • (…)
  • Torjubel
  • sämtliche sonstigen Gründe, einschließlich etwaiger Verzögerungen der Spielfortsetzung (z. B. beim Torjubel aufgrund eines Eingriffs einer Drittperson)

Regel 10 – Bestimmung des Spielausgangs

→ Eine Ergänzung im Regeltext soll folgendes deutlich machen: Die Anweisung, dass vor dem Elfmeterschießen ausgesprochene Ermahnungen und Verwarnungen nicht in dieses übertragen werden dürfen, gilt nicht nur für Spieler sondern auch für Teamoffizielle.

Die Textergänzung im Wortlaut:

3. Elfmeterschießen

Das Elfmeterschießen folgt nach dem Spiel (…). Während des Spiels gegen Spieler und Teamoffizielle ausgesprochene Ermahnungen oder Verwarnungen werden nicht auf das Elfmeterschießen übertragen.


Regel 11 – Abseits

→ Der zusätzliche Wortlaut präzisiert die Richtlinien zur Unterscheidung zwischen »absichtlichem Spielen« und »abgefälschtem Ball«, wonach eine klare Abseitsstellung nicht jedes Mal aufgehoben werden sollte, wenn sich ein Gegner zum Ball bewegt und ihn berührt. Der Wortlaut stammt aus dem IFAB-Zirkular Nr. 26 vom Juli 2022, wobei die deutsche Übersetzung von »deliberate play« präzisiert wurde, nämlich von »absichtlicher Aktion« zu »absichtlichem Spielen«.

Zum Thema siehe auch: Die Abseitsregel - Verteidigen oder nicht Verteidigen !

Die Textergänzung im Wortlaut:

1. Ausführung

(…)
Ein Spieler verschafft sich keinen Vorteil aus seiner Abseitsstellung, wenn er den Ball von einem gegnerischen Spieler erhält, der den Ball absichtlich spielt gespielt*) hat (auch per absichtlichem Handspiel), es sei denn, es handelt sich dabei um eine absichtliche Torverhinderungsaktion eines gegnerischen Spielers.

*) Ein »absichtliches Spielen« (mit Ausnahme von absichtlichen Handspielen) liegt vor, wenn ein Spieler den Ball unter Kontrolle bringen könnte und die Möglichkeit hat:

  • den Ball einem Mitspieler zuzuspielen oder
  • in Ballbesitz zu gelangen oder
  • den Ball zu klären (z. B. mit dem Fuß oder dem Kopf).

Wenn der Pass, der Versuch, in Ballbesitz zu gelangen, oder die Klärung durch den Spieler, der den Ball unter Kontrolle bringen könnte, ungenau ist oder misslingt, ändert dies nichts daran, dass der Spieler den Ball »absichtlich gespielt« hat.

Ob ein Spieler den Ball unter Kontrolle bringen könnte und folglich »absichtlich spielt«, ist anhand folgender Kriterien zu beurteilen:

  • Der Ball legte eine gewisse Distanz zurück, und der Spieler hatte klare Sicht auf den Ball.
  • Der Ball bewegte sich langsam.
  • Der Ball ging in eine zu erwartende Richtung.
  • Der Spieler hatte Zeit, seine Körperbewegungen zu koordinieren (d.h., es handelte sich nicht um instinktive Streck-, Sprung- oder sonstige Bewegungen mit begrenzter Ballberührung/-kontrolle).
  • Ein Ball am Boden ist einfacher zu spielen als ein Ball in der Luft.

Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten

→ Da nicht immer klar ist, ob es sich bei einer Aktion um einen Versuch, den Ball zu spielen, oder einen Zweikampf um den Ball (oder beides) handelte, sollen für beide Aktionen der gleiche Grundsatz gelten.

Die Textergänzung im Wortlaut:

3. Disziplinarmaßnahmen

(…)

Verwarnung für unsportliches Betragen

Ein Spieler ist wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen, wenn er:

  • (…)
  • ein Handspiel begeht, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden,
  • ein anderes Vergehen begeht, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet auf Strafstoß für ein Vergehen, das bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder bei einem Zweikampf um den Ball begangen wurde,
  • eine offensichtliche Torchance mit einem Vergehen vereitelt, das bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder bei einem Zweikampf um den Ball begangen wurde und der Schiedsrichter auf Strafstoß entscheidet,
(…)

Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance

Wenn ein Spieler mit einem Vergehen gegen einen Gegner im eigenen Strafraum eine offensichtliche Torchance vereitelt und der Schiedsrichter auf Strafstoß entscheidet, wird der Spieler verwarnt, wenn das Vergehen bei dem Versuch, den Ball zu spielen, »oder bei einem Zweikampf um den Ball« begangen wurde. In allen anderen Situationen (z. B. Halten, Ziehen, Stoßen, oder keine Möglichkeit, den Ball zu spielen etc.) ist der Spieler, der das Vergehen begeht, des Feldes zu verweisen.


→ Im Abschnitt »Disziplinarmaßnahmen - Teamoffizielle« wurde die bisherige Formulierung »Bei einem Vergehen, bei dem der Täter nicht eruiert werden kann, wird die Disziplinarmaßnahme gegen den höchstrangigen Trainer in der technischen Zone ausgesprochen.« präzisiert: Bei dem »nicht ermittelten Täter« muss es sich um eine Person aus der technischen Zone handeln. Für die 20 Feldspieler und die 2 Torhüter gilt dieser Passus nicht.

Die Textergänzung im Wortlaut:

3. Disziplinarmaßnahmen

Teamoffizielle

Bei einem Vergehen einer Person in der technischen Zone (Auswechselspieler, ausgewechselter Spieler, des Feldes verwiesener Spieler oder Teamoffizieller), bei dem der Täter nicht eruiert werden kann, wird die Disziplinarmaßnahme gegen den höchstrangigen Trainer in der technischen Zone ausgesprochen.


Regel 14 – Strafstoß

→ Durch eine Änderung im Text der Regel 14 soll herausgestrichen werden, dass sich der Torhüter jederzeit respektvoll gegenüber Spiel und Gegner verhalten muss, d. h., dass er den Schützen vor Ausführung des Strafstoßes nicht unfair ablenken darf.

Die Textergänzung im Wortlaut:

1. Ausführung

(…) Der Torhüter muss mit Blick zum Schützen auf der Torlinie zwischen den Torpfosten bleiben, ohne einen Torpfosten, die Querlatte oder das Tornetz zu berühren, bis der Ball mit dem Fuß gespielt wurde wird. Der Torhüter darf mit seinem Verhalten den Schützen nicht unfair ablenken, etwa indem er die Ausführung des Strafstoßes verzögert oder einen Torpfosten, die Querlatte oder das Tornetz berührt.


VAR-Protokoll

→ Der geänderte Text verweist auf das VAR-Light-System, das keine Replay-Operateure vorsieht. Das VAR-Light-System ist eine abgespeckte Version des VAR, das mit einer geringeren Anzahl (maximal acht) an Kameras auskommen soll. Dadurch soll das System preiswerter werden und in Ligen zum Einsatz kommen, in denen der Einsatz eines VAR bislang nicht möglich ist. Zur Zeit befindet sich das VAR-Light-System noch in einer Testphase.

Hinweis: So wie die Änderung im Regeltext von der FIFA übermittelt wurde, ergibt sie keinen Sinn. Der Halbsatz, dass je nach Anzahl Kamerapositionen ein oder mehrere Replay-Operateure zum Einsatz kommen, wiederspricht der Aussage, dass es bei VAR-Light-Systemen keine Replay-Operateure geben soll. Der Fehler liegt wie mir scheint in einer mangelhaften Übersetzung der englischen Originalversion. Dort heißt es: Depending on the number of camera angles (and other considerations), there may be more than one AVAR and one or more replay operators (RO). Die Formulierung »dass es ein oder mehrere Replay-Operateure sein können« deutet auf die Möglichkeit hin, dass es auch keinen Replay-Operateure geben kann.

Der geänderte Text im Wortlaut:

3. Technische Voraussetzungen

Für den Einsatz eines VAR bei einem Spiel gelten folgende technische Voraussetzungen:

  • Der VAR verfolgt das Spiel im Video-Überprüfungsraum (VÜR) und wird dabei von einem oder mehreren Assistenten des Video-Schiedsrichterassistenten (AVAR) und einem Replay-Operateur (RO) unterstützt.
  • Je nach Anzahl Kamerapositionen (oder aufgrund anderer Überlegungen) stehen mehrere AVAR und ein oder mehrere Replay-Operateure (RO) im Einsatz.
  • (…)

Aktuelle Regelauslegung beim Handspiel

In einer Bekanntmachung vom 28. Juli 2023 weist der DFB auf eine Änderung in der Regelauslegung beim Handspiel hin:

Wenn ein Schuss – oder auch ein Kopfball – auf das Tor des Gegners durch ein strafbares Handspiel abgewehrt oder abgelenkt wird, dann ist eine Verwarnung nun anders als bislang nicht mehr erforderlich, sofern das Vergehen lediglich in einer unnatürlichen Vergrößerung der Körperfläche besteht und nicht in einer klar erkennbaren absichtlichen und damit unsportlichen Handlung. Das betrifft Schüsse auf das Tor sowohl innerhalb als auch außerhalb des Strafraums.

Unverändert bleibt dagegen die Regelauslegung, dass eine Verwarnung erforderlich ist, wenn mit einem strafbaren Handspiel eindeutig ein Zuspiel eines Spielers zu einem Mitspieler verhindert und dadurch ein aussichtsreicher Angriff unterbunden wird.

»Die angepasste Regelauslegung resultiert aus der Erkenntnis, dass bei strafbaren Handspielen in Zusammenhang mit Torschüssen ganz überwiegend keine Absicht im Sinne eines unsportlichen Verhaltens vorliegt, sondern vielmehr zumeist eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche das Vergehen darstellt«

Diese Anpassung ist nicht explizit im Regeltext geändert, sondern kürzlich von der UEFA initiiert worden. Sie wird von allen großen Nationalverbänden innerhalb des europäischen Fußballverbands übernommen.

(Quelle: Die Website des DFB - News)


Anmerkung: Die Regeländerungen zur Saison 2023/24 sind unterstrichen.