Raucherfreie Zone, die Zweite
»Keine Macht den Drogen« – diesmal aus der Sicht eines Schiedsrichter-Lehrwarts
Im Gästebuch dieser Homepage nimmt der SR-Lehrwart des Kreises Wittmund, Reinhard Schultz, Stellung zu der »Drogenstory« (siehe Story 28).
Er weist darauf hin, dass in unteren Spielklassen oft beliebig Spieler aus- und wieder eingewechselt werden können und dass der »Betroffene« keineswegs die Absicht hatte, sich als Zuschauer zu betrachten.
Wenn also meine Geschichte nicht auf Zeitungsmeldungen sondern auf die Aussagen eines Regelexperten basieren soll, muss sie natürlich umgeschrieben werden.
Hier die Version Nr. 2:
Wer war benebelt ?
Kein Wunder, dass dem Akteur die Puste wegblieb: Er frönte, so oft es möglich war, dem Genuss des Tabaks. Sein Trainer hatte Erbarmen und wechselte den Keuchenden vorübergehend aus. Die Erholungspause auf der Reservebank nutzte der ausgewechselte Sportfreund intensiv, um sein Wohnbefinden wieder herzustellen.
Dem Schiedsrichter, aller Laster abhold, bot sich ein Bild des Grausens: Die Reservebank war eingenebelt vom Rauch einer Zigarette, mit dem der Freund des starken Tobaks genüsslich die Umgebung verpestete.
Regelgerecht wartete der Referee eine Spielunterbrechung ab, eilte zum Spielfeldrand und übertrumpfte das Rot des glühenden Glimmstängels mit dem leuchtenden Rot seiner Karte. Nun sah auch der Trainer ROT und lief rot an.
Wie vielen Personen war die »Durchsicht« versperrt?
Lösung
Lösung
Ein Sportgericht hat sich mittlerweile mit diesem Vorfall beschäftigt. Die Juroren fanden trotz eifrigen Studiums keine Regel und auch sonst keinen Hinweis darauf, dass Aktive außerhalb des Spielfeldes nicht rauchen dürfen. Sie schlossen sich deshalb der Auffassung des Schiedsrichters nicht an. Die Rotsperre des Süchtigen wurde deshalb aufgehoben.
Meine Meinung: Wenn das Verhalten des Spielers auch nicht als unsportlich gewertet werden darf, sportlich ist es mit Sicherheit auch nicht ...
Keine Stolperfalle mehr ist nach einer Regeländerung die Frage, ob vorübergehend oder gänzlich ausgeschiedene Spieler überhaupt persönlich belangt werden dürfen. Sie dürfen!