Fußballregeln – 2025/2026
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Leitlinien zu Zeitstrafen

Einleitung

Zeitstrafen für bestimmte verwarnungswürdige Vergehen sind im Junioren-, Senioren-, Behinderten- und Breitenfußball zulässig, sofern der nationale Fußballverband, die Konföderation oder gegebenenfalls die FIFA für den fraglichen Wettbewerb seine bzw. ihre Zustimmung erteilt.

Regel 5 - Schiedsrichter

»Der Schiedsrichter hat die Befugnis, ab dem Betreten des Spielfelds vor Spielbeginn bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel, einschließlich während der Halbzeitpause, der Verlängerung und des Elfmeterschießens, gelbe und rote Karten zu zeigen und, wenn es die Wettbewerbsbestimmungen zulassen, einen Spieler mit einer Zeitstrafe vorübergehend vom Spiel auszuschließen.

Nur für Spieler

Zeitstrafen können nur gegen Spieler (einschließlich Torhütern) ausgesprochen werden, die ein verwarnungswürdiges Vergehen begehen, nicht aber gegen Einwechselspieler oder ausgewechselte Spieler.

Zeichen des Schiedsrichters

Der Schiedsrichter signalisiert eine Zeitstrafe, indem er dem fehlbaren Spieler die gelbe Karte und dann mit beiden Armen zur Strafbank zeigt, die sich in der Regel in der technischen Zone des betreffenden Spielers befindet.

Dauer der Zeitstrafe

  • Für jedes Vergehen dauert die Zeitstrafe gleich lange.
  • Die Zeitstrafe sollte 10 – 15 % der gesamten Spielzeit dauern (z. B. 10 Minuten bei einem 90-minütigen Spiel, 8 Minuten bei einem 80-minütigen Spiel).
  • Die Zeitstrafe beginnt, wenn das Spiel fortgesetzt wird, nachdem der fragliche Spieler das Spielfeld verlassen hat.
  • Der Schiedsrichter sollte in die Zeitstrafe die Zeit einrechnen, die am Ende einer Halbzeit wegen Unterbrechungen (Auswechslungen, Verletzungen, Torjubel etc.) nachgespielt wird.
  • Nach Ablauf der Zeitstrafe darf der Spieler von der Seitenlinie aufs Spielfeld zurückkehren, sobald der Schiedsrichter bei der nächsten Spielunterbrechung die entsprechende Erlaubnis erteilt hat.
  • Wann ein Spieler zurückkehren darf, entscheidet allein der Schiedsrichter.
  • Ein Spieler, der eine Zeitstrafe verbüßt, darf erst nach Ablauf seiner Zeitstrafe ausgewechselt werden (sofern sein Team das Kontingent an Auswechslungen und/oder Auswechselgelegenheiten (sofern zutreffend) noch nicht ausgeschöpft hat).
  • Wenn eine Zeitstrafe am Ende der ersten Halbzeit (oder am Ende der zweiten Halbzeit im Falle einer Verlängerung) noch nicht abgelaufen ist, muss der Rest zu Beginn der zweiten Halbzeit (bzw. der Verlängerung) verbüßt werden.
  • Wenn eine Zeitstrafe im Falle einer Verlängerung am Ende der zweiten Halbzeit noch nicht abgelaufen ist, muss der Rest zu Beginn der Verlängerung verbüsst werden.
  • Ein Spieler, dessen Zeitstrafe am Ende des Spiels noch nicht abgelaufen ist, darf am Elfmeterschießen teilnehmen, da es dort keine Zeitstrafen gibt.

Aufenthalt während einer Zeitstrafe

  • Ein Spieler muss eine Zeitstrafe innerhalb der technischen Zone (sofern vorhanden) oder beim Trainer/technischen Stab seines Teams verbüßen, es sei denn, er hält sich für den weiteren Einsatz warm (wobei die gleichen Bedingungen gelten wie für das Aufwärmen der Einwechselspieler).

Vergehen während einer Zeitstrafe

  • Ein mit einer Zeitstrafe belegter Spieler, der während seiner Zeitstrafe ein verwarnungs- oder feldverweiswürdiges Vergehen begeht, wird endgültig vom Spiel ausgeschlossen und darf weder ersetzt noch ausgewechselt werden.

System DFB

Zeitstrafen bei bestimmten verwarnungswürdigen Vergehen

  • Nur bestimmte verwarnungswürdige Vergehen werden mit einer Zeitstrafe geahndet.
  • Alle anderen verwarnungswürdigen Vergehen werden mit einer gelben Karte ohne Zeitstrafe bestraft.
  • Ein Spieler, der im selben Spiel zweimal verwarnt wird, wird des Feldes verwiesen, selbst wenn eine oder beide Verwarnungen für ein Vergehen ausgesprochen wurden, das mit einer Zeitstrafe geahndet wurde.
  • Zeitstrafenvergehen

    • Simulieren,
    • absichtliches Verzögern der Spielfortsetzung durch das gegnerische Team,
    • Unsportliches Protestieren durch verbale Äußerungen oder Gesten,
    • unzulässiges Täuschen bei der Ausführung eines Strafstoßes durch den Schützen.

    Anmerkung: Die Regeländerungen zur Saison 2025/26 sind unterstrichen.


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